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DeutschlandBlog:
 

Im DeutschlandBlog nehmen Besucher der Homepage des Konvent für Deutschland in unregelmäßigen Abständen Stellung zu verschiedensten Themen rund um das politische Geschehen in Deutschland.  Die Beiträge hier sollen ruhig ein wenig provozieren. Kommentare sind willkommen!

„Wenn ich mir das aktuelle Personal anschaue, weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll“

Bundespräsident a. D. Prof. Dr. Roman Herzog
(BILD-Zeitung, 15. April 2008)

3.6.2008, 16:061 Kommentar


 
Föderalismusreform II:
„Das Geld muss der Zuständigkeit folgen“

Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Parteien haben sich mit der Neuregelung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern 2007 schwer genug getan. Und nun sollen nach dieser Föderalismusreform I in einer Föderalismusreform II auch noch die Finanzbeziehungen zwischen den staatlichen Ebenen neu geordnet werden. Wird hier nicht die Entscheidungsfähigkeit unserer politischen Institutionen oder gar unseres politischen Personals überfordert?
Wenn es so wäre, würde das nur die Grunddiagnose des Konvents für Deutschland unterstreichen, dass die Reformfähigkeit selbst bei uns reformbedürftig ist. Aber entbehrlich machen würde es die Reform gerade deshalb nicht. Im Gegenteil: Wir brauchen sie exakt dazu, die Handlungs- und Reformfähigkeit unseres Staates wiederherzustellen.
Die Föderalismusreform I hat dazu einen ersten Beitrag geleistet, indem sie in dem Kompetenzwirrwarr zwischen Bund und Ländern etwas mehr Klarheit gebracht und die Verantwortung dieser Ebenen deutlicher herausgearbeitet hat. Aber Kompetenz- und Verantwortungszuweisungen machen nur dann Sinn, wenn sie auch befähigen, die entsprechenden Aufgaben zu erfüllen. Das heißt: Die Entscheidungsebenen brauchen eine Finanzausstattung, die ihrer Aufgabenstellung entspricht. Das Geld muss der Zuständigkeit folgen.
Präziser noch: Die Zuständigkeit fürs Geld muss der sachlichen Zuständigkeit folgen. Ohne finanzielle Autonomie der Ebenen – und das heißt: Ohne die Möglichkeit, eine eigenständige Steuerpolitik in einem verfassungsmäßig definierten Rahmen zu betreiben, stünde die Sachautonomie insbesondere der Länder nur auf dem Papier. Das wäre ungefähr der schlechteste Dienst, den man der Sache des Föderalismus erweisen könnte.

Autor: Roman Herzog
(Deutsche Handwerkszeitung, 05. Oktober 2007)

16.10.2007, 12:031 Kommentar


 
Vorschlag zur Föderalismusreform II: Der 1%-Korrektor

Historischer Hintergrund: Das bundesdeutsche Steuer- und Transfersystem orientiertsich seit Jahrzehnten an größtmöglicher Gerechtigkeit und Stabilität. In guter Absichtwurden Sonderregelungen geschaffen, um unbillige Härten über alleGesellschaftsmitglieder und Zeiten auszugleichen. Diese Sonderregelungen finden ihreAusgestaltung in Steuererleichterungen, Transfer- und Versicherungsleistungen.

Problem: In einer dynamischen Gesellschaft kann sich objektiv der Bedarf an diesenSonderregelungen sehr schnell ändern. Dies schlägt sich aber in der Gesetzgebung nurunzureichend und verzögert nieder: Die politische Lobby der Begünstigten sowie die pureÜberlastung der finanz- und fiskalpolitischen Entscheidungsträger verhindern dieVereinfachung der Steuer- und Transferbeziehungen. Mit verheerenden Folgen für dieRessourcenverwendung: Falsche Anreizmechanismen, hohe Staatsquote undBürokratieaufwand schwächen die globale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Ganzes.

Der Lösungsansatz: Zur Unterstützung der steuer- und fiskalpolitischen Vereinfachung könnte ein in der Verfassung verankerter Automatismus sinnvoll sein: Der 1%-Korrektor. Danach werden gruppenspezifische Steuererleichterungen und Transferleistungen grundsätzlich degressiv ausgestaltet. Ihre im erlassenden Gesetz genannten Beträge werden jedes Jahr um zusätzliche 1 % linear gekürzt. Die Tatbestandskriterien für eine „gruppenspezifische Begünstigung“ sollten dabei von einem unabhängigen Gremium wie dem Sachverständigenrat begutachtet werden.

Begründung: Hinter der Idee des 1%-Korrektors steckt die Erkenntnis, dass radikale finanzpolitische Umbrüche gegen die vom Status Quo Begünstigten oftmals nicht durchsetzbar sind. Man denke nur an die schwierigen Reformversuche zu Bundesfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen. Eine „schleichende Entwöhnungskur“ auf extrem breiter Basis dürfte dagegen kaum auf Widerstände treffen; schließlich sind ja alle relativ gleichmäßig betroffen. Die individuelle private und machtpolitische Situation wird kaum angetastet.

Die Korrektur bedeutet auch nicht die Abschaffung erwünschter öffentlicher Güter: Wennder politische Wille besteht, kann der Gesetzgeber ja jedes Jahr um 1 % nachbessern,womit der Korrektor neutralisiert wäre. Mehr noch: Die regelmäßige demokratischeAuseinandersetzung darüber, welche Subjekte und Objekte im Sozialstaat erwünscht sind,kann sogar zu einem Ausbau von Leistungen führen. Regelmäßig gefordert wird z.B. diebessere Förderung von Kindern, Bildung, Wissenschaft und Forschung – sie wäre mit deneingesparten Ausgaben bei anderen Subventionen finanzierbar. Bei 100 Mrd. EUR offenerund versteckter Begünstigungen wären das rund 1 Mrd. EUR mehr pro Jahr, die komplettfür Schuldenabbau und erwünschte Leistungen zur Verfügung ständen.

Fazit: Der 1%-Korrektor schafft eine Bewusstseinsänderung: Bevorteilungen sind keine Selbstverständlichkeit. Sie sind prinzipiell endlich, und bestehen nur für Leistungen weiter, die von der Gesellschaft wirklich gewünscht werden. Es bedarf weniger Aktivität zur Abschaffung als zur Aufrechterhaltung von Sonderregeln.

Die Korrektur ist sanft, und dennoch effektiv für die Wohlstandsentwicklung in Deutschland. Wegen der gesamtstaatlichen Grundlage könnte gelten: „1 % bessere Allokation gleich 1 % mehr Wachstum“ – jedes Jahr!

Reformer, macht ihr Deutschland das Geschenk?


Raffael Kellner

12.4.2007, 16:311 Kommentar


 
Wertesystem

Das Aufleben von Religion zeigt, dass die Menschen wieder nach Werten suchen. Sie spüren, dass etwas in der Gesellschaft nicht stimmt. Aber wenn Politiker jetzt in der EU-Verfassung christliche Werte verankern wollen, geht das in die falsche Richtung. Wir müssen stattdessen unser Wertesystem öffnen und auch Werte von anderen Kulturen und Religionen aufnehmen.

Prof. Dr. Manfred Pohl (Wirtschaftswoche)

6.3.2007, 11:317 Kommentare


 
Appell zur Verabschiedung der Föderalismus-Reform im Bundestag

Der Konvent für Deutschland appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Föderalismus-Reform 1 nicht scheitern zu lassen und sie auch nicht weiter zu verwässern.

Jeder weiß, dass diese Reformvorlage nicht vollkommen ist. Da aber auch (fast) Jeder die Unvollkommenheiten an anderer Stelle sieht, ist ein besserer Kompromiss als der vorliegende gegenwärtig nicht erreichbar.
Dieser Kompromiss darf aus folgenden Gründen nicht scheitern:

(1) Mit all seinen Mängeln ist er noch immer besser als der Status quo, denn er bringt wenigstens einige Entflechtungen der Zuständigkeiten von Bund und Ländern. Der daraus resultierende Gewinn an Entscheidungs- und Reformfähigkeit unseres Landes darf nicht verspielt werden.

(2) Ein Scheitern würde nicht nur die extreme Schwerfälligkeit der Entscheidungsmechanismen unseres Staates für lange Zeit zementieren, sondern auch die verheerende Botschaft aussenden: "Deutschland ist und bleibt reformunfähig."

(3) Die Große Koalition würde einen wesentlichen Rechtfertigungsgrund ihrer Existenz verlieren: Wenn sie ihren entscheidenden komparativen Vorteil, die verfassungsändernde Mehrheit, nicht zu durchgreifenden Reformen zu nutzen imstande ist, existiert sie nur noch aufgrund ihrer stimmenarithmetischen Alternativlosigkeit.

Deshalb muss dieser erste Schritt jetzt getan werden. Ihn trotz seiner Mängel zu tun sollte auch durch die Erkenntnis erleichtert werden, dass ihm weitere folgen müssen: Föderalismus-Reform ist eine Daueraufgabe.

Zugleich appellieren wir mit Nachdruck an Bundestag und Bundesrat, nicht noch hinter das bescheidene Maß des Erreichten zurückzugehen. Noch weniger wäre womöglich in der Tat der Mühe nicht mehr wert.

Das gilt ganz besonders für denjenigen Teil der Reform, der in durchsichtiger Sprachmanipulation neuerdings als "Kooperationsverbot" bezeichnet wird. In Wahrheit geht es darum, die Praxis des Stimmenkaufs im Bundesrat mittels finanzieller Zuschüsse des Bundes zu unterbinden. Diese Reform ist nötig, und ihr darf nicht durch föderalismuswidrige Finanzverflechtungen ausgewichen werden.

Wenn die Länder nicht über ausreichende Mittel zur Finanzierung ihrer ureigensten Aufgaben verfügen, kann die Antwort nicht in einem Ruf nach dem Bund bestehen, sondern nur in einer angemessenen Ausstattung der Länder mit eigenen Finanzmitteln. Deshalb ist die vorgesehene "Föderalismusreform 2", die die Finanzverfassung an die Aufgabenstruktur anpasst, unerlässlich.

Wenn etwa bei den Hochschulen als Übergangslösung bis zur Realisierung dieser Anpassung doch Zuschüsse des Bundes nötig sind, so darf diese Übergangslösung zumindest nicht dauerhaft festgeschrieben werden. Eine Befristung der Zulässigkeit einer solchen Ausnahme würde die Entschlossenheit zur "Föderalismusreform 2" unterstreichen. Wir appellieren daher an Bundestag und Bundesrat, wenigstens noch eine solche Befristung einzufügen.
 

26.6.2006, 10:520 Kommentare


 
Wirksame Strukturreformen erfordern Reform der Finanzverteilung

Konvent für Deutschland: Die von den Koalitionsparteien vereinbarte Föderalismus-Reform kann nur als erster Schritt gelten. Eine grundlegende Strukturreform zur Wiederherstellung der Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit in Europa sowie im Prozess der Globalisierung wäre bei dauerhafter Ausklammerung der Finanzverfassung und -verteilung insgesamt gefährdet.

1. Die von Bundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog 1997 konstatierte „Lähmung“ Deutschlands beruht zum nicht geringen Teil auf der schwerfälligen Konsensmaschinerie, die das Grundgesetz in seiner heutigen Fassung vorgibt. Nur eine grundlegende Reform des Föderalismus, die über die Koalitionsvereinbarungen deutlich und mutig hinausgeht, kann Blockaden aufheben, die fatale Nehmermentalität überwinden und so die Reformfähigkeit der Bundesrepublik wieder herstellen. Ohne Neuordnung der Finanzverteilung einschließlich der Finanzverfassung wird dieses Ziel nicht erreicht werden.

Diese Gesundungsstrategie des Konvent für Deutschland erfordert:

►   Den Aufgaben und Kompetenzen, die dem Bund oder den Ländern von Verfassungs oder Gesetzes wegen zugewiesen sind – Entflechtung - sollten autonome Einnahmequellen entsprechen (eigenstaatliche Einnahmekompetenz). Nur dann wird die Eigenverantwortung geweckt, die den Ansporn zu eigenen Anstrengungen auslöst, den Deutschland braucht. Passivität auf fremde Kosten hingegen wirkt als Droge, die jeden Aufbruch verhindert.
  
Demokratie braucht Klarheit, wer die Bürger mit welchen Abgaben belastet und wer über welche Teile der daraus erwachsenden staatlichen Einnahmen verfügt.
  
Die gegenwärtige Intransparenz verschleiert demokratisch zurechenbare Verantwortung und lädt zu bequemem Attentismus ohne politische Risiken ein.
  
Eine klare Zuordnung von Gesetzgebungs- und Steuerkompetenzen zur Überwindung der gegenwärtigen Verflechtungskrise einschließlich einer kongruenten eigenen Finanzverantwortung sowohl des Bundes, als auch jedes der 16 Länder ist dringend geboten.


Der Konvent für Deutschland appelliert an den Deutschen Bundestag und an den Bundesrat, die historische Gelegenheit dieser Wahlperiode nicht ungenutzt vorübergehen zu lassen. Dem ersten muß der eigentliche, der zweite Reformschritt mit einer ambitionierten Wiederherstellung staatlicher Effizienz und Verantwortlichkeit in Deutschland folgen.

2. Finanzpolitisch setzt der weitere „strategische Schritt“ (Bundespräsident Gustav Heinemann) mehr Mut zum produktiven Unterschied voraus. Wird einem starken Land durch weitgehende Nivellierung der verbleibenden eigenen Einnahmen jeder Ansporn zu langfristig angelegter Strukturpolitik mit dem Ziel der Stärkung des jeweils eigenen Landes, seiner Wirtschafts- und Finanzierungskraft genommen, ist dieser Zustand ungesund und schadet auf Dauer der ganzen Nation. Geboten ist eine stärkere Spreizung der Finanzverteilung anhand wirtschaftskraftbezogener Kriterien.

Dazu gehört, dass die Verteilung der Verbundsteuern, insbesondere die Umsatzsteuer-Verteilung sowie die Lohnsteuer-Zerlegung - nicht einseitig, aber stärker als bisher - nach wirtschaftskraftbezogenen Kriterien erfolgen, um den Anreiz zu selbst bestimmten Strategien zur Stärkung zu fördern und die international zunehmend bedeutsameren Wachstumskerne (Cluster) deutlich zu stärken.

3. Horizontale finanzielle Ausgleichssysteme widersprechen dem Sinn der bundesstaatlichen Ordnung. Sie sollten abgeschafft werden. Die Verantwortung des Bundes allein ist gefordert, wenn finanzieller Ausgleich erforderlich ist. Die Finanzausstattung des Bundes muss seine Aufgaben im Rahmen des vertikalen Finanzausgleichs berücksichtigen.

4. Die weiterhin erforderliche solidarische Finanzierung der mit der Einheit verbundenen Sonderaufgaben einschließlich Berlins muss - befristet – gewährleistet bleiben, jedoch außerhalb des generell geltenden Regelwerks z. B. in den Übergangsbestimmungen des Grundgesetzes.

5. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuordnung der Finanzbeziehungen muss die Verbesserung der Gemeindefinanzen sein. Mehr- oder Minderausgaben aus diesen Maßnahmen müssen außerhalb des Finanzausgleichs bleiben.

 

16.5.2006, 16:290 Kommentare


 
Die Föderalismus-Debatte –
was darf, was kann, was muss man von ihr verlangen?

Die Föderalismus-Reform ist endlich in der parlamentarischen Beratung. Die große Koalition hat ihren Entwurf in Bundestag und Bundesrat eingebracht, und die Debatte ist in vollem Gange: Darf man, soll man das Paket aufschnüren, oder gefährdet man damit den ganzen mühsam austarierten Kompromiss?
Selbstverständlich darf man. Das Parlament ist nicht dazu da, Vorlagen einfach durchzuwinken – es hat das Recht und die Pflicht zur ernsthaften Beratung; und eine Beratung, deren Ergebnis von vornherein feststünde, wäre nicht ernsthaft, sondern eine Farce.

Schwieriger ist schon die Frage, ob man soll – ob es klug ist, ein Paket aufzuschnüren, von dem man weiß, dass es nach mehrfachem Scheitern erst im x-ten Anlauf zustande kam, nachdem alle Beteiligten noch einmal mit Konzession und Gegenkonzession ein Stückchen weit über ihren Schatten gesprungen waren. Indem man diese Kompromiss-Feintarierung aus dem Gleichgewicht kippt, kann man in der Tat das ganze Unternehmen gefährden. Die Konsequenz daraus sollte aber nicht sein, irgendwelche Teile der Reform für tabu zu erklären, sondern dieses Problem der Kompromiss-Balance auch selbst zum Gegenstand der Beratung zu machen und in seinem Lichte verantwortlich zu entscheiden.

Kein vernünftiger Mensch wird behaupten, dass diese Reformvorlage der Weisheit letzter Schluss sei. Der Konvent für Deutschland hat oft und deutlich genug auf ihre Schwächen hingewiesen. Klar ist aber auch: Wenn die Organe und Akteure unserer Demokratie nicht imstande sind, diese Reform zustande zu bringen, dann ist es um die Reformfähigkeit unseres Landes insgesamt höchst beunruhigend bestellt. Wir bräuchten sehr viel mehr von der jeweils anderen Ebene unabhängige Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern; wenn wir nicht einmal das bisschen bekommen, das jetzt zur Debatte steht, dann gute Nacht!

Was muss man also von der anstehenden Debatte verlangen? Dass sie die Reform nicht insgesamt gefährdet, gewiss. Vielleicht darf man aber auch verlangen, dass wenigstens für einmal die kurzfristigen – um nicht zu sagen: kurzsichtigen – Eigeninteressen der Handelnden nicht zum alleinigen Maßstab genommen werden. Es muss ja nicht gleich Altruismus oder gar Idealismus sein: "Wenn alle Menschen aus aufgeklärtem Eigeninteresse handelten, wäre die Welt gemessen am jetzigen Zustand ein Paradies", sagte Lord Bertrand Russell einmal.

Verlangen kann man auch den Verzicht auf intellektuell anspruchslose Schlagworte wie dasjenige von der "Kleinstaaterei". Wer so "argumentiert", geht offenbar von der in jeder Hinsicht unbegründeten Annahme aus, dass die Weisheit mit der Höhe der Entscheidungsebene zunimmt, und muss sich fragen lassen, warum er/sie dann nicht gleich alle Entscheidungen bei der UN in New York ansiedeln will.

Zugegeben, das war polemisch. Aber ein Minimum an Einsicht in Sinn und Wesen der Subsidiarität kann man schon verlangen – man muss es sogar. Denn die verlangt schlicht, dass nicht die Kompetenzzuweisung an die niedrigere Ebene begründungspflichtig ist, sondern im Gegenteil die an die höhere Ebene. Was zwingend nach bundeseinheitlichen Lösungen verlangt, muss der Bund machen – alles andere die Länder oder gar die Kommunen (oder vielleicht sogar überhaupt keine staatliche Instanz, sondern die Bürger selbst). Ohne diese Grundregel und ihre konsequente Befolgung ergibt die Untergliederung eines Staates in Länder (oder Kantone oder Provinzen oder wie immer sie heißen) nicht viel Sinn.

Denn der Sinn des föderalen Prinzips und der Subsidiarität ist ein dreifacher:

Erstens: Wenn alles, was nicht zwingend "oben" geregelt werden muss, weiter "unten" geregelt wird, fallen die Entscheidungen näher bei den Betroffenen, und diese haben bessere Chancen, sie zu beeinflussen.

Zweitens: Dezentrale Entscheidungen können auf die örtlichen oder regionalen Gegebenheiten Rücksicht nehmen; die zentralisierte Einheitslösung kann das nicht.

Drittens: Die Vielfalt dezentraler Lösungsansätze ermöglicht einen Wettbewerb um die beste Lösung, der durch die zentrale Einheitslösung ebenfalls unterbunden wird.
Das alles ist wahrhaftig nicht neu. Aber wenn man manche Leute mit der Totschlags-Keule der "Kleinstaaterei" hantieren sieht bzw. hört, kann man sich dem Eindruck nicht entziehen, es sei noch nicht oft genug wiederholt worden.

Die Wahrheit ist, dass mit kraftvollen und weitreichenden Kompetenzen ausgestattete Bundesländer das Beste sind, was uns passieren kann. Allerdings nur, wenn sie diese Kompetenzen auch eigenverantwortlich ausüben können. Das gegenseitige Hineinregieren (a) des Bundes in Länderangelegenheiten (durch Kompetenzverflechtung und insbesondere finanzielle Kontrolle) und (b) der Länder in Bundesangelegenheiten (durch Bundesratsblockaden) muss wieder (ja: wieder, denn in den Anfangszeiten der Bundesrepublik war das schon einmal so) die Ausnahme werden; solange es die Regel bleibt, ist die Reformunfähigkeit unseres Landes festzementiert.
Was kann, was muss man noch von der Debatte verlangen? Dass Zusammenhänge gesehen und richtig eingeordnet werden. Es ist gewiss legitim, darüber zu streiten, ob wir in Bildungsfragen gewisse Bundes-Einheitlichkeiten (und seien es nur einheitliche Maßstäbe) brauchen. Aber eine Bundeskompetenz in der Bildungspolitik mit der Begründung zu fordern, sonst könne der Bund ja keine Ganztagsschulen mehr bezuschussen, das zäumt den Gaul nun wirklich am Schwanz auf. Wenn die Bildungspolitik nach dem Subsidiaritäts-Grundsatz Ländersache sein soll, dann kann ihre Finanzierung nicht Bundessache sein. Sondern dann müssen die Länder finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben auch wahrnehmen können. Die Sache mit der Finanzierung der Ganztagsschulen ist kein Argument gegen die Länderkompetenz, sondern für die Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern.

Das ist eine letzte Forderung an die Föderalismus-Debatte (aber eine besonders wichtige): Sie muss unter der Perspektive der Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern geführt werden. Der wissenschaftliche Ausdruck lautet "Konnexität"; gemeinverständlich heißt das schlicht, dass jede Staatsebene die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nötigen Finanzmittel und –quellen ebenfalls in ihrer eigenen Verantwortung haben muss. Deshalb ergibt eine Neuordnung der Zuständigkeiten nur wenig Sinn, wenn nicht zugleich (oder, wie die Dinge nun einmal liegen, in einem zweiten Schritt) die Finanzverfassung ebenfalls neu geordnet wird.
Wenn man die ersten Runden der Föderalismus-Debatte kritisch betrachtet, kann man nicht sicher sein, dass dieser Zusammenhang von allen Beteiligten gesehen wird. Aber das wird man doch wohl verlangen dürfen.

Autor: Gerhart Raichle

3.4.2006, 17:081 Kommentar


 
Föderalismus-Reform:Konvent für Deutschland mahnt Reform der Finanzverfassung an

Anlässlich des Besuches von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert im Konvent für Deutschland erklärte der Stellvertretende Vorsitzende des Konvents Dr. Klaus von Dohnanyi:
Dass Bundesregierung und Länder sich auf eine gemeinsame Vorlage zur Föderalismus-Reform geeinigt haben, verdient Anerkennung und Respekt. Den Partei- und Fraktionsführungen der Koalition ist die nötige Standfestigkeit zu wünschen, um in den anstehenden Beratungen ein Zurückfallen hinter das jetzt vereinbarte Minimum zu verhindern.

Die jetzt beschlossenen Schritte zur Gesetzgebungs- und Verwaltungs-Entflechtung werden allerdings nur dann ihre nötige Wirkung entfalten können, wenn mit einer deutlich gestärkten Finanz-Autonomie die Länder die neu gewonnenen Spielräume auch nutzen können. Zu den nötigen Weichenstellungen einer dem Föderalismus entsprechenden Finanzverfassung gehört ein verbindlicher Zeitplan für die einzelnen Reformschritte.
Der bisherige Verlauf der Verhandlungen hat auch gezeigt, dass eine wirkungsvolle Erneuerung des deutschen Föderalismus offenbar nicht auf einmal zu bewerkstelligen ist. Der Konvent warnt deswegen vor dem Trugschluss, die Föderalismus-Reform werde damit abgeschlossen sein. Die für die Handlungs- und Reformfähigkeit unseres Gemeinwesens bundesstaatliche Ordnung wird angesichts der Entwicklungen in der EU und im Globalisierungsprozess den sich wandelnden Verhältnissen immer wieder angepasst werden müssen.

2.3.2006, 11:420 Kommentare


 
Längere Legislaturperioden und mehr Bürgerrechte
im Paket

Mitglieder der Regierungskoalition erwägen, die Wahlperiode des Deutschen Bundestages von vier auf fünf Jahre zu verlängern.

Auch der Konvent für Deutschland meint, dass die politische Arbeit in Deutschland darunter leidet, dass fast ständig irgendwo Wahlkampf geführt wird. Verursacht durch die Wahlen für das Europäische Parlament, den Bundestag und die 16 Landtage wird in Deutschland im Durchschnitt alle 90 Tage irgendwo gewählt. Fast ständiger Wahlkampf hält Politiker nicht nur vom Regieren ab, er erhöht auch die Hürden für das Aussprechen nötiger Wahrheiten und das Anpacken unpopulärer Reformen. Würden Bund und diejenigen Länder, die dies noch nicht getan haben, ihre Wahlperiode auf fünf Jahre ausdehnen, verlängerte sich die Zeitspanne für sachorientierte politische Arbeit. Das wäre im Interesse der Reformfähigkeit unseres Landes.

Da dadurch aber die Bürger auch seltener wählen könnten, darf nach Meinung des Konvent für Deutschland eine Verlängerung der Legislaturperiode keinesfalls isoliert erfolgen. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, den Einfluss der Bürger an anderer Stelle zu erhöhen.

Nach Überzeugung des Konvent für Deutschland bieten sich dafür insbesondere zwei Reformvorhaben an, die in Kombination mit einer Verlängerung der Wahlperiode ein ausgewogenes Paket ergeben: Die gleichzeitige Einführung der flexiblen Liste im Bundestagswahlrecht einerseits und der Volksinitiative andererseits.

Das derzeitige Bundestagswahlrecht überlässt den Parteien zu viel und den Wählern zu wenig Einfluss. Die Wähler können die ihnen präsentierte Kandidatenliste nur insgesamt annehmen oder ablehnen. Eine wirkliche Auswahlmöglichkeit bei den Personen, die ihn kraft Listenwahl als Abgeordnete vertreten, haben sie nicht. Um die Balance zugunsten der Wähler zu verschieben, sollten sie und nicht die Parteien die Reihenfolge und damit die Wahlchancen der Kandidaten bestimmen. Das Vorschlagsrecht der Parteien bliebe davon unberührt.

Ebenso einfach ist die Einführung des Instituts der Volksinitiative, durch die die Stimmbürger die Befassung des Parlaments mit bestimmten Themen erzwingen können. Während nach Meinung des Konvents weitergehende plebiszitäre Elemente sehr sorgfältig überlegt werden müssten, wäre die Einführung von Volksinitiativen eine unproblematische Bereicherung unserer parlamentarischen Demokratie. Das Parlament behielte seine volle Entscheidungskompetenz, wohl aber könnten die Bürger bei brennenden Themen ihren Abgeordneten „Beine machen“.

Der Konvent für Deutschland rät der Großen Koalition, ein solches Gesamtpaket zuschnüren. „Damit kann man sowohl die Reformfähigkeit der Regierung als auch die Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger erhöhen“, so der Vorsitzende des Konventkreises Bundespräsident a. D. Prof. Dr. Roman Herzog.
  

11.1.2006, 9:427 Kommentare


 
Reform der Finanzverfassung muß untrennbarer Teil einer echten Föderalismus-Reform sein

(...) Wie sie heute wiederholt gehört haben, sind wir im Konvent geschlossen der Meinung, dass die Reform der Finanzverfassung untrennbarer Teil einer echten Föderalismus-Reform sein muss. (...) Es gilt jetzt die Große Koalition davon zu überzeugen, dass es mit der relativ bescheidenen Föderalismus-Reform, wie sie sie im Augenblick vor hat, nicht getan sein kann. Es wäre ein fundamentaler Fehler, auf die Reform der Finanzverfassung zu verzichten, denn wie schon zu Recht gesagt wurde, eine echte Aufgabenverantwortung bedingt auch eine echte Finanzverantwortung.
Deshalb appelliert der Konvent für Deutschland an die Bundesregierung, dieses Thema unbedingt auf die Tagesordnung zu setzen. Wobei selbstverständlich eine Stufenplan möglich ist, denn der ist Voraussetzung dafür, dass man die ersten notwendigen Schritt tun kann, auch wenn man noch nicht genau weiß, wie der letzte Schritt aussieht.
(...) lassen sie mich heute noch einmal zusammenfassen, wofür wir uns heute deutlich eingesetzt haben. Erstens: die Föderalismus-Reform ist nötig, aber die Finanzverfassungs-Reform ist unabdingbare Voraussetzung dafür. Zweitens: Wir müssen alles tun, um die politische Entscheidungsfähigkeit Deutschlands wiederherzustellen, und der Konvent wird dazu weiter Vorschläge machen. Und drittens – das ist auch angeklungen -: Es handelt sich hier nicht um eine Ad-hoc-Aufgabe, es muss eine Daueraufgabe sein.

In der Wirtschaft redet man gern von Re-Engineering, und das passiert ja dauernd in den Unternehmen, denn es bekommt immer wieder neue Konkurrenten, ist immer öfter mit einer neuen Technologie konfrontiert oder steht vor neuem Kundenverhalten. In prinzipiell der gleichen Situation befinden sich diejenigen, die in Deutschland politische Verantwortung haben.
(...) Der Bundespräsident hat am Anfang gesagt, dass die Große Koalition für eine Veränderung des politischen Entscheidungssystems auch eine große Chance bietet. Vorhin wurde gesagt, wenn nicht jetzt, wann dann? Ich möchte hinzufügen: Wenn nicht eine Große Koalition, welche dann?

Aus der Rede von Hans Olaf Henkel anläßlich des Journalisten-Workshops am 26. Oktober 2005

7.12.2005, 14:36Finanzverfassung2 Kommentare


 

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„Jeder weiß unterdessen, dass Bildung die Basis für eine friedvolle Welt ist, daher muss es oberstes Gebot
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Jutta Limbach