Aktueller Standpunkt März 2010
Dr. Manfred Schneider: Politik – mehr als eine Variante des Verteilungskampfes?
Clausewitz bezeichnete den Krieg als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.
Und die Politik? Ich möchte hier eine provokante These zur Diskussion stellen:
Politik ist die Fortsetzung des Verteilungskampfs mit anderen Mitteln –
und dass dies so ist, ist eine wesentliche Ursache für die Misere, in der sich unser Land befindet.
Denn natürlich sollte es nicht so sein: Die soeben formulierte These ist empirisch, nicht normativ.
In den Lehrbüchern steht, dass die Politik den Ordnungsrahmen für die Wirtschaft setzt:
Wettbewerbsregeln, Kartell-, Vertrags-, Haftungs- und Schuldrecht etc.
(und schließlich das Strafrecht für Fälle, in denen gegen diese Vorschriften verstoßen wird).
Die Schaffung und Verteilung des Wohlstands eines Landes erfolgt im freien Wettbewerb,
der sich unter den Regeln der so gesetzten Ordnung abspielt.
Wie gesagt, so oder so ähnlich (und von mir hier ein wenig idealisiert) steht es in den Lehrbüchern,
und jeder weiß, dass es so in der Realität nicht ist. Die Frage ist: Warum?
Einmal natürlich deshalb, weil die Realität nie völlig dem Ideal entspricht.
Aber es gibt noch einen tieferen und sehr ernstzunehmenden Grund.
Er liegt in der Art und Weise, wie Demokratie bei uns funktioniert:
nämlich auch nicht nach dem Lehrbuch-Ideal.
Politiker unterliegen in einer Demokratie vielerlei Einflüssen und Anreizen.
Zwei davon sind hier von Bedeutung: Der Wunsch, (wieder)gewählt zu werden, und die Aufgabe,
sowohl die Staatsfinanzen als auch die wirtschaftsrelevante Gesetzgebung zu gestalten.
Dass beides sich nutzbringend miteinander verbinden lässt, ist nicht zu übersehen;
und die sich daraus für die Politiker und Wähler ergebende Versuchung kaum weniger als unwiderstehlich:
die Versuchung zum Tauschgeschäft Unterstützung an der Wahlurne gegen Unterstützung im Verteilungskampf.
Die einschlägigen, nicht sehr schmeichelhaften Bezeichnungen lauten "Klientelpolitik" und "Gefälligkeitsdemokratie."
Gemeint ist damit, dass die Politik an den unterschiedlichsten Stellen Entscheidungen unter wahlstrategischen Gesichtspunkten trifft:
von den kaum noch zu zählenden Spezialregelungen (vulgo "Schlupflöcher") im Steuerrecht über die noch zahlloseren Subventionen bis hin zu den Regulierungen,
die die Wettbewerbschancen bestimmter Gruppen noch ein wenig gleicher machen als die der Anderen –
von den Gestaltungsmöglichkeiten in der Sozialpolitik gar nicht zu reden.
Nun könnte man sagen: "Na und? – schließlich gehört es doch zur Demokratie,
dass die Politiker die Wünsche ihrer Wähler erfüllen!" Das Problem ist nur,
dass es sich dabei durchweg um Partialinteressen handelt, die sich eben nicht zum Gemeininteresse aufaddieren,
sondern zu dem, was ich eingangs beschrieben habe: Fortsetzung des Verteilungskampfes mit dem Instrumentarium der Politik.
Sehr zugespitzt formuliert: Über die Verteilung des Sozialprodukts entscheidet nicht der Markt, sondern der Deutsche Bundestag.
Die Folgen sind durchweg negativ: Die Zuteilung nach politischen statt nach wirtschaftlichen Kriterien führt dazu,
dass Ressourcen in die politisch opportunen statt in die produktiven Verwendungen fließen –
was eine Wachstumsbremse erster Ordnung ist. Auch das sozialpolitische Petitum, dass Mittel zu den Bedürftigen umgelenkt werden,
wird nur bei Betrachtung durch die ideologische Brille erfüllt – in Wahrheit fließen sie dort hin, wo die stärkste Lobby wirkt.
Die durch die Bedienung unterschiedlichster Zielgruppen bedingte Regulierungsdichte (alias Bürokratie)
wirkt noch einmal zusätzlich strangulierend auf den Produktionsprozess.
Das Schlimmste ist aber: Die Gefälligkeitsdemokratie hat uns zu einem Volk von Besitzstands-Inhabern und Besitzstands-Wahrern gemacht.
Dass man sich das, was man im Wettbewerb am Markt nicht bekommt, über die Politik zu holen versucht – und wenn man es ergattert hat,
mit Zähnen und Klauen verteidigt –, empfindet kaum noch jemand als unnormal.
Und nun kommt das Allerschlimmste: Dieser Sach- und Bewusstseinsstand ist – so behaupte ich – das Reformhindernis Nummer eins in unserem Land.
Die Inhaber von politisch zugeteilten Anteilen am Sozialprodukt fühlen sich als rechtmäßige Eigentümer dieser Anteile
und setzen jeder Reform, die daran rührt (indem sie z.B. die Besitzstände dem Wettbewerb aussetzt),
erbitterten Widerstand entgegen und/oder zerbröseln sie in Klein-Klein-Kompromissen –
zu besichtigen am Beispiel der zahlreichen Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre.
Auch dass die Föderalismus-Reformen weit hinter dem Notwendigen zurückgeblieben sind,
verdanken sie in erster Linie den Besitzstandswahrern in Bund und Ländern.
Also: Schach den Besitzstandswahrern! –
Nur, dummerweise: Die Besitzstandswahrer, das sind wir alle. Die Wähler mit ihren Erwartungen, und die Politiker mit ihrer Bereitschaft, sie zu bedienen.
Keiner kann auf den Anderen zeigen und behaupten, er selbst sei nicht schuld. Deshalb ist dieses Reformhindernis auch so ungemein schwer zu überwinden.
Wenn man die Geister der Gefälligkeits- und Klientelpolitik einmal gerufen hat, wird man sie nicht so leicht wieder los.
Die Sache wird nicht dadurch einfacher, dass das Syndrom "Politik als Variante des Verteilungskampfes" kaum mit institutionellen Vorkehrungen zu kurieren ist;
es ist ein Gewohnheits- und Bewusstseins-Syndrom. Immerhin könnte die ab 2011 geltende Schuldenbremse eine gewisse disziplinierende Wirkung haben –
sofern sie auch wirklich greift. Weitere denkbare Instrumente sind radikale Steuervereinfachung (d.h. Streichung von Ausnahmeregelungen),
Subventionsabbau – und Wettbewerb, Wettbewerb, Wettbewerb (u.a. zwischen Bundesländern, aber keineswegs nur dort)!
Am Ende kommt es vor allem anderen auf einen Wandel im Denken und Handeln der Beteiligten an.
Der Konvent für Deutschland sieht eine seiner wichtigsten Aufgaben darin,
zu diesem für unser Land lebenswichtigen Bewusstseinswandel beizutragen.
Aktueller Standpunkt Februar 2010
Dr. Wolfgang Gerhardt: Mit Bildung gegen die Krise
Erfolgreiche Länder verdanken ihre Wertschöpfung gebildeten und leistungsbereiten Menschen.
Daran sollte man sich gerade in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise erinnern.
Die Welt der Zukunft ist eine Welt des Lernens. Lernen ist der entscheidende Nachhaltigkeitsfaktor, wirtschaftlich, kulturell, sozial und politisch.
Die Steigerung der Bildungsausgaben allein reicht dabei allerdings nicht aus. Auch nicht mehr Unterricht, noch neue Lehrpläne oder Qualitätsprogramme.
Auch nicht die Zuständigkeitsdiskussionen zwischen Bund und Ländern, und auch nicht ein Zentralabitur.
Es geht nicht um laute Innovationsgeräusche, wie mancher Bildungsgipfel sie erzeugt. Es geht um Kompetenzen.
Gefordert sind dabei vor allem Lehrer und Elternhäuser. Es geht um die Art und Weise, wie Wissen in der Schule vermittelt wird, aber auch wie Haltungen,
Werte und Einstellungen im familiären Umfeld vorgelegt werden. Es geht um die Kultur des Lernens und den Willen zum Lernen. Sie sind das Ethos der Solidarität.
Wir werden unsere starren Bildungsstrukturen durchlässiger machen müssen. Wir können nicht in den zwei Kulturen des Pädagogischen
und des Ökonomischen getrennt leben und denken. Sie müssen in unserem Bildungswesen an entscheidenden Schnittstellen vernetzt und zusammengeführt werden.
Wer sich weigert, Bildung auch als volkswirtschaftliches Vermögen zu sehen, so ergab eine Untersuchung der Robert- Bosch- Stiftung,
wird die ihr zukommende strategische Bedeutung nicht begreifen. Produktionsgewinne werden in Zukunft mehr als heute über Innovationsfähigkeit entstehen.
Wir müssen begreifen, dass Bildung sich auszahlt. Mit ihr erwerben wir Zukunftsvermögen.
Notwendig ist ein leistungsorientiertes, plurales Bildungswesen, in dem private und staatliche Schulangebote im Wettbewerb stehen.
Die Schulträger sollen sehr weit gehende Entscheidungskompetenzen erhalten, folgerichtig müssen sie ihr Lehrpersonal
auch in eigener Verantwortung einstellen können. Sie sollten nicht nur Untermieter in einem System sein.
Freiheitliche Bildungspolitik beruht darauf, den Rahmen für erfolgreiche Schulen zu setzen.
Anstatt pädagogische Methoden und Schulformen vorzugeben, sollte auf den Wettbewerb aller Formen und Wege gesetzt werden.
Vielfalt animiert zur Leistung. Einer zentralisierten Bildungszuständigkeit und eines Zentralabiturs bedarf es dafür allerdings nicht.
Bundeseinheitliche Bildungsstandards als Mindestvorgaben reichen dabei völlig aus,
und permanente Qualitätsverbesserungen sollten auch ohne Pisa-Ergebnisse Pflicht sein.
Das Morgen gehört denen, die sich schon heute darauf vorbereiten. Ob als Selbständiger oder Arbeitnehmer,
ob in einer Führungsposition oder als Mitarbeiter- neben lebenslangem Lernen werden Eigenschaften wie Kreativität,
Risikobereitschaft und die Fähigkeit zur Verantwortung die wichtigsten Wettbewerbsvoraussetzungen sein.
Qualifizierte Bildung und Ausbildung erfordern Bereitschaft und Anstrengung.
Die Proteste der Studenten gegen zum Teil mangelhafte Studienbedingungen sind in ihrer Ernsthaftigkeit nicht anzuzweifeln.
Die jungen Menschen wollen studieren, aber sie treffen dabei auf zum Teil unzumutbare Bedingungen.
Die neue Bundesregierung aus Union und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag wichtige Schritte vereinbart.
So hat die Koalition beschlossen, den Hochschulpakt in vollem Umfang weiterzuführen, einen Bologna-Pakt aufzulegen,
mehr Geld in die Beratung von Studierenden zu investieren sowie die Studienfinanzierung mittels
Stipendienwesen, Studiendarlehen und BAföG-Anpassung abzusichern. Jetzt stehen die Hochschulen in der Pflicht,
ihren Spielraum zu nutzen und die Studiengänge so auszugestalten, dass Studierende von diesem Prozess profitieren.
Mehr Praxisbezug, Mobilität, Interdisziplinarität und ein besserer Zugang zum Arbeitsmarkt helfen den jungen Menschen dabei,
ihre eigene Zukunft zu gestalten und mit ihrer so erworbenen Bildung dem Land weiterzuhelfen.
Aktueller Standpunkt Januar 2010
Von Bundespräsident a. D. Prof. Dr. Roman Herzog
Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage!
zu Beginn eines jeden Jahres werden unzählige Prognosen abgegeben, so etwa zur Entwicklung der wirtschaftlichen Lage, der Arbeitslosenstatistik oder der Kassenlage der öffentlichen Haushalte. Diesen Einschätzungen ist zumeist eine Eigenschaft gemein: sie stellen sich am Ende des Jahres als mangelhaft oder sogar falsch heraus. Wir sollten uns daher nicht an Prognosen klammern, sondern den Tatsachen ins Auge schauen. Und von diesen Tatsachen gibt es eine ganze Reihe, die unsere besondere Aufmerksamkeit verdienen und denen sich der Konvent für Deutschland für Deutschland seit einigen Jahren widmet.
Ich denke hier beispielsweise an die gewaltigen Herausforderungen, die der demographische Wandel unserer Gesellschaft aber auch unserem Staat in den kommenden Jahrzehnten abverlangen wird. So wird sich das Aussehen unseres Landes in den kommenden Jahrzehnten im wahrsten Sinne des Wortes radikal verändern. Immer weniger junge Menschen werden die Verantwortung für eine rasant alternde Gesellschaft tragen müssen und es stellt sich die Frage, ob es den jungen arbeitenden Generationen der Zukunft noch möglich und zuzumuten sein wird, eine Zahl von Rentnern zu ernähren, die weit über den Verhältnissen der Jahre 1980 oder 2000 liegen wird. Wie können wir also auf die sich wandelnden Gegebenheiten angemessen reagieren und rechtzeitig den viel beschworenen Generationenvertrag den neuen Erfordernissen so anpassen, dass sich die jungen Menschen nicht überfordert und die älteren Menschen nicht vergessen fühlen? Eine eingehende und ehrlich geführte Debatte darüber ist längst überfällig.
Daneben spielt die Bildungspolitik eine immer zentralere Rolle und dementsprechend ehrgeizig wurde das Ziel einer Bildungsrepublik Deutschland formuliert. Die Bedeutung, die Wissen und Intelligenz für eine Gesellschaft haben ist unbestritten und es wird für die Zukunft entscheidend darauf ankommen, welche Konsequenzen Deutschland aus dieser Erkenntnis zieht. Am schwierigsten ist die Frage zu beantworten, welches und wie viel Wissen den jungen Menschen heute vorrangig vermittelt werden muss. Besonders zwischen der Menge des Wissens, die „eigentlich“ vermittelt werden sollte, und der Zeit, die im Laufe eines Schüler- und Studentenlebens für diese Vermittlung zur Verfügung steht, hat sich eine Kluft geöffnet, die zu überbrücken bisher weder versucht noch erreicht wurde und die sich fast pausenlos weiter öffnet. Diese Kluft ist die eigentliche Crux unseres Bildungswesens und dementsprechend unserer ganzen Bildungspolitik.
Aber auch die Funktionstüchtigkeit unseres politischen Systems müssen wir im Auge behalten. Spätestens seit der Bundestagswahl im Jahr 2005 haben wir es mit einem etablierten Fünf-Parteiensystem zu tun. Begünstigt durch den schleichenden Zerfall der großen Volksparteien schwindet in immer schnellerem Maße die Gewissheit, dass wenn diese oder jene politische Kraft die Wahlen gewinnt, sie auch die Regierung stellen wird. Über die Jahrzehnte berechenbare und zur Gewohnheit gewordene Muster der Regierungsbildung verlieren angesichts einer immer unüberschaubareren politischen Farbenlehre in geradezu atemberaubender Geschwindigkeit ihre Gültigkeit.
Es bleibt abzuwarten, ob es in den nächsten Jahren zu einer weiteren Zersplitterung des Parteienspektrums kommen wird und wenn ja, wie die Folgen für die Regierbarkeit und Stabilität unseres Landes aussehen werden. Der Konvent für Deutschland jedenfalls sieht die parteienstaatliche Demokratie schon heute in vielfältiger Weise gefordert, den neuen Herausforderungen zu begegnen!
Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf einen Punkt hinweisen, in dem unser Koalitionssystem mit immer mehr Parteien zu einem echten Entscheidungshemmnis werden kann: ich meine den Bundesrat. Bekanntlich existieren auf Länderebene schon heute eine Vielzahl von Koalitionsvarianten, in einigen Bundesländern werden Dreiparteienkoalitionen künftig weniger die Ausnahme als vielmehr die Regel sein.
In der jeweiligen Koalitionsvereinbarung wird meistens als so genannte Bundesrats-klausel vereinbart, dass sich Landesregierungen im Bundesrat, wenn man sich nicht einig ist, der Stimme enthält. Im Bundesrat bedeutet eine Enthaltung aber faktisch eine Neinstimme. Unser Grundgesetz fordert aber – und gerade bei Zustimmungs-gesetzen ist das von entscheidender Bedeutung – die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundesrats. Wenn also die Parteienzersplitterung und die Koalitionsdemokratie auf Bundes- wie Länderebene weiter voranschreitet, wird der Bundesrat eines Tages nicht mehr handlungsfähig sein.
Die Liste der drängenden Aufgaben ließe sich an dieser Stelle noch beliebig fortsetzen, würde aber den hier vorgegebenen Rahmen sprengen. Die Schlagworte Föderalismuskommission III und Wahlrechtsreform seien an dieser Stelle daher nur am Rande erwähnt.
Der Konvent für Deutschland wird sich auch im Jahr 2010 darum bemühen, der „Reform der Reformfähigkeit Deutschlands“ auf die Sprünge zu helfen, denn trotz aller Fortschritte sind meine Mitstreiter und ich nach wie vor der Auffassung, dass das Erreichte noch weit hinter den Möglichkeiten- und vor allem den Notwendigkeiten zurückbleibt.
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Der Konvent für Deutschland trauert um
sein langjähriges Mitglied und
engagierten Mitstreiter
Dr. Otto Graf Lambsdorff
Bundeswirtschaftsminister a. D.
FDP-Vorsitzender 1988 – 1993
20.12.1926 – 05.12.2009
Bundespräsident a. D. Prof. Dr. Roman Herzog
| Dr. Klaus von Dohnanyi
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| Hans-Olaf Henkel | Prof. Dr. Rupert Scholz |
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Nachruf auf Graf Lambsdorff
Marktgraf und Menschenrechtler
Der frühere Wirtschaftsminister und FDP-Chef Otto Graf Lambsdorff ist tot. Ein Nachruf auf den berühmtesten deutschen Wirtschaftspolitiker seit Ludwig Erhard.
von Peter Ehrlich
Wenn Otto Friedrich Wilhelm von der Wenge Graf Lambsdorff in Bonn vor der Bundespressekonferenz auftrat,
stellte er seine Krücke mit dem silbernen Knauf einfach in den Schirmständer.
Davon, dass ihm mit 18 Jahren nach einem Luftangriff in Thüringen Ostern 1945 ein Bein amputiert werden musste, hat Lambsdorff nie großes Aufheben gemacht.
Der Spross einer westfälischen Adelsdynastie fühlte sich als Preuße, sein Vorbild war Bismarck, Rückschläge und Niederlagen haben ihn nie aus der Bahn geworfen.
Lambsdorff war eine der prägenden Gestalten der Bonner Republik. Eine Zeit lang hat er polarisiert wie kaum ein anderer.
Dem, was später verallgemeinernd als neo- oder wirtschaftsliberal bezeichnet wurde, hat er Anfang der 80er-Jahre zum Durchbruch verholfen.
1977 wurde Lambsdorff Wirtschaftsminister als Nachfolger von Hans Friederichs, der den von der Roten Armee Fraktion ermordeten Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto ersetzte.
Den Sparkurs, den SPD-Kanzler Helmut Schmidt 1976 begonnen hatte, wollte Lambsdorff entschlossener fortsetzen. Er drängte und bedrängte – auch den eigenen Parteichef Hans-Dietrich Genscher. 1982 stand sein Name über dem vom späteren Bundesbankchef Hans Tietmeyer und Staatssekretär Otto Schlecht mitverfassten "Wendepapier", das den Koalitionswechsel der FDP von der SPD hin zur CDU/CSU einleitete.
Da hatte der damalige SPD-Fraktionschef Herbert Wehner für Lambsdorff schon den Titel "Marktgraf" geprägt und dem Liberalen damit eine
– in den Worten des Betroffenen – erfolgreiche "Handelsmarke" verpasst. Der Minister wurde zur Hassfigur für Linke und zum Idol der Wirtschaft.
2001 sagte der damalige BDI-Chef Hans-Olaf Henkel, Lambsdorff sei der "kraftvollste Verfechter" der Marktwirtschaft seit dem ersten Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard gewesen.
Seit Lambsdorffs Rücktritt 1984 warte man, so Henkel damals weiter, auf einen würdigen Nachfolger.
Lambsdorff musste 1984 wegen der Flick-Parteispendenaffäre zurücktreten, 1987 wurde er wegen Steuerhinterziehung
in seiner Tätigkeit als Landesschatzmeister Nordrhein-Westfalen der FDP verurteilt. Er trat zurück, als die Anklage eröffnet wurde.
Er akzeptierte das Urteil, fühlte sich aber im Vergleich zu anderen in die Affäre verstrickten Politikern ungerecht behandelt.
Lambsdorffs Ministerkarriere war beendet, seine politische nicht. Während er nach außen klaglos das Treiben seiner vielen FDP-Nachfolger wie Martin Bangemann,
Helmut Haussmann und Jürgen Möllemann ertrug, bestimmte er weiter die Wirtschaftspolitik der FDP. In den 80er- und 90er- Jahren war er einer der besten Bundestagsredner,
der seine gelungensten Gags zwar sorgfältig vorbereitete, ohne dass die aber im Gegensatz etwa zum heutigen FDP-Chef Guido Westerwelle jemals auswendig gelernt wirkten.
1988 setzte er sich in einer Kampfabstimmung knapp gegen Irmgard Adam-Schwaetzer durch und wurde FDP-Vorsitzender.
In der Endphase der DDR ging er einen Mittelweg zwischen Union und SPD. Wie die CDU vergrößerte er die FDP schlagartig durch die Integration der Liberaldemokraten,
konsequenter als die CDU trennte er sich aber von belasteten Führungspersonen.
Auch wenn er in die Geschichte vor allem als Marktwirtschaftler eingeht, Lambsdorff verkörperte immer die für einen Teil der FDP typische Kombination
aus Anwalt der Wirtschaft und Anwalt der Menschen- und Bürgerrechte. Schon Ende der 80er-Jahre wunderte sich Lambsdorff gelegentlich,
dass die Menschenrechtstradition vielen FDP-Mitgliedern nicht mehr viel bedeutete. In der Endphase der Regierung Kohl scheute er sich nicht,
beim Thema Tibet gegen die eigene Koalition zu stimmen.
Diese Haltung und internationale Verbindungen kamen ihm zugute, als er 2007 im Auftrag von Kanzler Gerhard Schröder (SPD) in nur einem Jahr
die überfällige Entschädigungsregelung für Zwangsarbeiter der Nazi-Zeit verhandelte und half, dass auch die Wirtschaft sich an dem Fonds beteiligte.
Lambsdorff starb am Samstag, gut zwei Wochen vor seinem 83. Geburtstag, in einem Krankenhaus seines langjährigen Wohnorts Bonn.
Quelle: Financial Times Deutschland, 7.12.2009
Aktueller Kommentar Dezember
Hans-Olaf Henkel: Mehr Demokratie wagen!
Dass Angela Merkels Regierungserklärung von 2005 die Regierungserklärung Willy Brandts von 1969 paraphrasiert hat,
hat auch der Dümmste gemerkt. Natürlich knüpfte Merkels "Mehr Freiheit wagen" an Brandts "Mehr Demokratie wagen" an.
War das nun ein stilistischer Kunstgriff, eine Reverenz an den Koalitionspartner oder ein Kontrapunkt?
Ich vermute, ein bisschen von allem. Die Stilistik (die ohnehin am offenkundigsten ist) lasse ich hier außen vor;
eine Verbeugung vor dem großen Sozialdemokraten Brandt ist zweifellos gerechtfertigt – aber wie steht es mit dem Kontrapunkt?
Inzwischen hat Frau Merkel ihre Aussage geändert. In Ihrer zweiten Regierungserklärung 2009 war „nur“ noch von „Freiheit in Verantwortung“ die Rede.
Ich bedaure das aus drei Gründen. Erstens, weil sie ihrem eigenen Anspruch von damals nicht gerecht geworden ist.
Ich konnte keinen Beleg dafür finden, dass die Regierung in den Jahren 2005 bis 2009 dem Bürger irgendwo mehr Freiheit gewährt hätte.
Im Gegenteil, mehr Bürokratie im Namen der Umwelt, Beschneidung der Bürgerrechte im Namen der Terrorismusbekämpfung, höhere Steuern,
die immer mit einer Beschneidung der Freiheit einhergehen, waren das Markenzeichen der Großen Koalition.
Zweitens hat sie in ihrer ersten Regierungserklärung mit dem Verb „wagen“ nicht nur etwas versprochen,
das von ihr im Jahre 2005 formulierte Motto hatte etwas Dynamisches, was im Motto ihrer Erklärung von 2009 fehlt.
Sie hat eine klare Handlungsmaxime durch eine Überschrift ersetzt. Drittens, das Motto „Freiheit in Verantwortung“ ist wie ein Pudding,
den man nicht an die Wand nageln kann: etwas Unverbindliches, nicht wirklich Anfassbares, kurz: ein Allgemeinplatz,
der weder Erwartungen weckt und deshalb auch solche nicht unerfüllt lassen kann. Das war wohl beabsichtigt.
Dabei ist die Stärkung der Bürgerrechte in unserem Parteienstaat mehr denn je ein Gebot der Stunde.
Die oft zitierte Politikverdrossenheit ist wohl eher eine Verdrossenheit mit der Übermacht der Parteien.
Und deshalb ist Freiheit wagen etwas anderes als Demokratie wagen – gibt es also ein Spannungsverhältnis zwischen Demokratie und Freiheit?
Schon die Frage klingt politisch inkorrekt. Schließlich ist Demokratie die notorisch freiheitlichste aller bekannten Staatsformen.
Doch die Akzente sind unterschiedlich gesetzt: Demokratie handelt von Mitbestimmung, Freiheit ist in erster Linie Selbstbestimmung.
Während Mitbestimmung im Vergleich zur Fremdbestimmung ein Riesen-Plus an Freiheit bringt, setzt die Selbstbestimmung noch eins drauf mit einer Freiheit,
in deren Ausübung man prinzipiell unabhängig von anderen ist. Weil man das aber nicht immer sein kann – schließlich gibt es Dinge,
die kollektiv und für alle verbindlich entschieden werden müssen –, ist die freiheitlichste Verfassung die, die jene Entscheidungen,
die kollektiv und allgemeinverbindlich getroffen werden müssen, durch demokratische Mehrheitsbeschlüsse trifft und alle anderen der Selbstbestimmung der Bürger
und ihrer freiwilligen Zusammenschlüsse überlässt.
Das ist ziemlich theoretisch dahingesagt, und natürlich sieht die Praxis viel differenzierter aus.
Von zwei Dingen bin ich aber überzeugt. Erstens: Der Bereich der selbst bestimmten individuellen und zivilgesellschaftlichen Entscheidungen kann
bei uns noch deutlich ausgeweitet werden, das heißt: mehr Freiheit durch weniger Staat ist möglich; und zweitens:
Genau das hat Angela Merkel mit der Parole "mehr Freiheit" gemeint – weniger Staat, mehr bürgerschaftliche Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.
Obwohl ich für diesen Ansatz große Sympathie hege, möchte ich mich im Folgenden mit der anderen Seite, der Bürger-Mitbestimmung im Staat, auseinandersetzen.
Sind denn dort die Entscheidungsmechanismen so demokratisch, wie sie es nach der Theorie sein sollten?
Anders ausgedrückt: Haben die Bürger dort jenes Höchstmaß an Mitbestimmung, das ihnen theoretisch zusteht?
Ich sehe vor allem drei Bereiche, die in dieser Hinsicht Anlass zu Zweifeln geben: Der indirekte, repräsentative Charakter unserer Demokratie;
die durch einen degenerierten Föderalismus total verwischte Verantwortlichkeit der Politiker, und die Rolle der Parteien.
Zu den beiden letztgenannten Punkten finden sich an anderer Stelle dieser Broschüre ausführliche Beiträge meiner Konvents-Kollegen Otto Graf Lambsdorff
und Rupert Scholz. Ich fasse hier deshalb nur die Schlussfolgerungen unter dem Gesichtspunkt "Demokratie" kurz zusammen:
Wenn in einem Bundesstaat die Kompetenzen von Bund und Ländern derart ineinander verschränkt und verflochten sind,
dass niemand mehr erkennen kann, wer für welche Entscheidung verantwortlich ist,
dann ist das zugleich eine Unterminierung des demokratischen Prinzips Accountability:
Gerade in einer repräsentativen Demokratie müssen die Bürger ihre Repräsentanten zur Verantwortung ziehen können.
So wie die Dinge bisher lagen, konnte man höchstens ein unbestimmtes Unbehagen gegen "die Politiker im allgemeinen" zu Protokoll geben.
Eine radikale Entflechtung der Zuständigkeiten ist daher auch ein Beitrag zu mehr Demokratie.
Ohne Parteien geht es gerade in einer repräsentativen und parlamentarischen Demokratie nicht.
Aber müssen die Parteien gleich den kompletten staatlichen Willensbildungsprozess monopolisieren?
Mir – und dem Konvent für Deutschland – geht das entschieden zu weit.
Wir wollen daher das Parteienmonopol an der strategischen Stelle des Wahlrechts "knacken"
und den Wählern echte Entscheidungsmacht darüber geben, wer sie in den Parlamenten vertritt –
ich verweise dazu auf den Beitrag von Professor Scholz.
Dass wir eine repräsentative und keine direkte Demokratie haben, ist angesichts der Größe unseres Landes
und der Komplexität vieler politischer Entscheidungen unvermeidlich. Ich frage mich aber: Reichen diese Gründe aus,
die Mitentscheidungsrechte der Bürger auf das Wählen alle vier (oder fünf) Jahre zu beschränken?
Warum sollten sie bei wichtigen Fragen – z. B. Verfassungsfragen (national und europäisch)
nicht selbst und direkt entscheiden dürfen? Dem Leitbild des mündigen Bürgers würde das sicher entsprechen.
Als Minimum ist aber zu fordern, dass die Bürger ihre Repräsentanten im Wege der Volksinitiative zur Befassung mit bestimmten Themen zwingen können.
Man kann dabei an das "Hund-zum-Jagen-Tragen" denken, aber mir gefällt die Metapher "Beine machen" besser.
Fraglos haben wir zuviel Staat; fraglos brauchen wir weniger davon. Aber was wir an Staat haben – und ganz besonders das,
was wir an Staat haben müssen, das muss so demokratisch sein, wie es nur irgend geht. Insoweit ist "mehr Freiheit wagen" und "mehr Demokratie wagen" dasselbe.
Das Wörtchen "wagen" deutet es an: Mut braucht man zu beidem.
Aktueller Kommentar November
Michael Schmitt: Nachhaltiges Unternehmertum fördern
Der Wohlfahrts- und Sozialstaat mit seinen vermeintlichen Segnungen ist schon seit zu langer Zeit aus dem Ruder gelaufen
und längst nicht mehr bezahlbar. Deshalb brauchen wir eine Wiederaufwertung der Ordnungspolitik und eine Rückbesinnung
auf die ursprünglichen Ideen der Sozialen Marktwirtschaft. Dazu gehört, dass weder Banken noch Unternehmen verstaatlicht werden.
Marktliche Prozesse dürfen nicht durch staatliche Bürgschaften ausgehebelt werden.
Die Entstehung „systemrelevanter“ Abhängigkeiten des Staates von Großunternehmen muss durch ordnungspolitische Maßnahmen bekämpft werden,
z.B. durch die Zerlegung von Größtunternehmen in einzelne selbständige Tochtergesellschaften.
Anpassungsmöglichkeiten der Wirtschaft an konjunkturelle Zyklen müssen erleichtert werden.
Folgende Punkte sind aus Sicht des Mittelstandes, der tragenden Säule der deutschen Wirtschaft, notwendig, um Wachstum zu fördern,
bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen:
Steuerpolitik muss die Bildung von Eigentum unterstützen, nicht verhindern!
Die Steuerlast muss effektiv gesenkt werden, substanzvernichtende Steuern wie z.B. die Gewerbesteuer müssen ersetzt werden.
Das Steuersystem muss vereinfacht und mit dem Ziel umgebaut werden, die Bildung von Eigenkapital zu erleichtern.
Dazu zählt auch die ersatzlose Streichung der Erbschaftsteuer. Zu viele Unternehmen verlassen Deutschland, um diese Steuer zu sparen,
was viele Arbeitsplätze am Standort gefährdet. Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz kriminalisiert den Abgaben entrichtenden Bürger,
es ist eines Rechtsstaates nicht würdig und muss zurückgenommen werden.
Haushalte durch echte Schuldenbremsen konsolidieren!
Wir müssen spätestens jetzt mit einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung mit marktwirtschaftlichen Wirkungsmechanismen beginnen.
Der überschuldete Staat wuchert in viel zu weit gefasste Bereiche, die nicht seine Aufgabe sind; er muss sich daraus zurückziehen.
Der Bürger muss die Möglichkeit erhalten, den Schuldenstaat durch mehr Direktdemokratie und durch Schaffung eines neuen freiheitlichen Grundrechts
zur Abwehr von Staatsverschuldung zu kontrollieren.
Arbeitsmarkt wiederherstellen!
Der Arbeitsmarkt muss wieder funktionsfähig werden, Leistung muss sich wieder lohnen, und zwar mehr als die gezielte Ausbeutung der Sozialsysteme.
Wir brauchen Lohnflexibilität statt staatlich geschützter Mindestlöhne. Das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht müssen flexibilisiert werden.
Das alte Ordnungsprinzip der Subsidiarität muss umgesetzt werden durch Vorfahrt für betriebliche Bündnisse gegenüber Vereinbarungen der übergeordneten Ebenen.
Die Mitbestimmung muss zu Gunsten des Mittelstands reformiert werden.
Wir brauchen eine strukturelle Reform der Arbeitslosenversicherung, das Kündigungsschutzgesetz muss beschäftigungsfreundlicher werden,
das beschäftigungsfeindliche Antidiskriminierungsgesetz muss abgeschafft werden.
Die strukturellen Arbeitsmarktreformen („Agenda 2010“) müssen weitergeführt werden.
Umdenken in der Sozialpolitik: Grundsicherung und Eigenverantwortung!
Bei der sozialen Absicherung muss die Eigenverantwortung gestärkt werden. Die Finanzierung der Systeme sollte umgestellt werden
vom Umlageverfahren auf Kapitaldeckung mit einkommensunabhängigen Beiträgen. Die Versicherung auf einem Mindestversicherungsniveau
sollte verpflichtend sein, darüber hinaus sollte es frei wählbare Zusatzversicherungen geben.
Wir brauchen individuelle Versicherungsprämien statt einheitlicher Pauschalen.
Zentrale Verteilungsmechanismen müssen abgeschafft werden, zwischen privaten und staatlichen Anbietern muss es Wettbewerb und Wahlfreiheit geben.
Für eine freiheitliche Bildungspolitik!
Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Staat im Bildungswesen, wir brauchen einen Bildungsmarkt mit gleichen Zugangsvoraussetzungen
für alle Bildungsanbieter. Den Familien soll mehr Verantwortung übertragen werden, sie brauchen mehr Autonomie über ihre privaten Entscheidungen.
Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, die Funktion der Familie zu übernehmen, insbesondere nicht im Kleinstkinderbereich.
Die Entscheidung zwischen Berufs- oder Familienarbeit bzw. einer harmonischen Verbindung von beiden in vielfältigen Formen
ist Privatangelegenheit und sollte entpolitisiert werden. Auch im Bildungswesen gilt: Mehr Subsidiarität und Eigenverantwortung.
Wir müssen weg von einem etatistischen System, hin zu Autonomie für Schulen und Hochschulen.
Staatwirtschaft privatisieren!
Der Privatisierungskurs muss strikt fortgesetzt werden! Wir brauchen keinen Leistungs-, sondern einen Gewährleistungsstaat,
der die Erfüllung öffentlicher Aufgaben sicherstellt, diese aber nicht zwingend auch selbst erfüllt.
Mehr Demokratie und Wettbewerbsföderalismus wagen!
Um die Wettbewerbsfähigkeit und Standortqualität Deutschlands wiederherzustellen und insbesondere auch das Ausufern der Staatsverschuldung zu vermeiden,
brauchen wir eine Verbesserung der politischen Entscheidungsmechanismen. Der heute real existierende Föderalismus hat nichts mehr mit dem gemein,
was die Väter des Grundgesetzes 1949 mit Blick auf eine gut ausgebildete Gewaltenteilung erdacht hatten.
Seit 1969, damals unter der Federführung einer großen Koalition, ist an die Stelle des ursprünglichen Wettbewerbsföderalismus
ein einheitsstaatlicher „kooperativer Föderalismus“ getreten. Das bedeutet:
Bund und Länder bestimmen alles gemeinsam und keiner trägt die Verantwortung. Dies führt zu Ineffizienz und Verschwendung.
Entscheidungen sind unmöglich geworden, weil die Länder zwar kaum noch etwas selbst und eigenverantwortlich entscheiden können,
aber alles blockieren können. Der derzeitige „Finanzausgleich“ hemmt Wettbewerb und Leistung, da Erfolge wegnivelliert werden.
Länder und Gemeinden brauchen jeweils für bestimmte Steuerarten eine nur ihnen zustehende Steuerhoheit.
Der Bund sollte die indirekten Steuern erhalten, die Länder die direkten. Darüber hinaus brauchen wir mehr Direktdemokratie
durch die Direktwahl auf allen politischen Ebenen, der Staatsbürger darf nicht bevormundet werden,
sondern er muss mitbestimmen können durch Volksabstimmungen wie Initiativen, Referenden und Volksentscheide.
Wahltermine müssen zusammengelegt werden, ein Familienwahlrecht sollte eingeführt werden.
Wir müssen uns rückbesinnen auf die Ideale und Strukturen einer echten Sozialen Marktwirtschaft
mit den Säulen Freiheit, Eigentum, Wettbewerb, Verantwortung, Leistungsethik und Subsidiarität.
Durch diese Prinzipien werden Risiko und Haftung, Handeln und Verantwortung als zwei Seiten einer Medaille zusammengehalten.
Wenn dieses Prinzip in allen Bereichen der Wirtschaft wieder zur Geltung kommt und wenn es auch von der Politik berücksichtigt wird,
ist unsere Soziale Marktwirtschaft wieder auf gutem Kurs. Politiker und Manager sollten weniger an die nächste Wahl
bzw. den nächsten Quartalsbericht denken, sondern mehr an die nächste Generation. Wir müssen nachhaltiges Unternehmertum langfristig fördern!
22. Oktober 2009
Verleihung des Roman-Herzog-Medienpreises an Dr. Robin Mishra (Rheinischer Merkur) im Haus der Bundespressekonferenz
Rund 100 Gäste aus Politik und Medien waren am 22. Oktober 2009 der Einladung des Konvents für Deutschland zur Verleihung
des „Roman-Herzog-Medienpreises“ in das Haus der Bundespressekonferenz am Schiffbauerdamm gefolgt.
Den mit 5.000,- Euro dotierten Preis, der nach 2007 (Dr. Heribert Prantl, SZ) zum zweiten Mal vergeben wurde,
erhielt Dr. Robin Mishra (Rheinischer Merkur) für seinen Aufsatz „Das Cappuccino-Syndrom“.
Darin analysiert der Preisträger wesentliche Schwächen des deutschen Wahlrechts und zeigt zugleich mögliche Lösungsansätze auf.
Die Laudatio auf Dr. Robin Mishra hielt der Leiter des ZDF-Hauptstadtstudios, Dr. Peter Frey.
Im Anschluss an die Preisübergabe durch Bundespräsident a. D. Prof. Dr. Roman Herzog diskutierten Dr. Klaus von Dohnanyi
(Konvent für Deutschland), Brooke Unger (The Economist) und Dr. des. Matthias Micus (Universität Göttingen)
gemeinsam mit Dr. Robin Mishra über die Frage, wie wir die besten Persönlichkeiten in die Politik bekommen.
Aktueller Kommentar Oktober
Gerhart Raichle:
Vom Zweieinhalb-Parteien-System zum Zweieinhalb-Lager-System?
Vor ungefähr 50 Jahren hat ein Politikwissenschaftler den Begriff "Zweieinhalb-Parteien-System" erfunden.
Dabei wurde die FDP gewissermaßen als halbe Portion eingestuft, und die beiden Volksparteien CDU/CSU und SPD bildeten die eigentlichen Säulen des Systems.
Diejenigen, die die FDP als "Zünglein an der Waage", Königsmacher oder als den Schwanz ansahen, der mit dem Hund wedelt, hatten schon damals Unrecht,
jedenfalls wenn damit gemeint ist, sie habe willkürlich bestimmen können, welche der großen Parteien regiert:
Weder hätte die marktwirtschaftlich orientierte FDP sich 1949 eine Koalition mit der SPD leisten können
noch die ostpolitisch und rechtsreformerisch geprägte FDP 1969 eine mit der CDU/CSU; darüber, wie groß ihr Spielraum 1982 war,
kann man streiten. Bei mindestens zwei der drei koalitionspolitischen Weichenstellungen der Nachkriegszeit,
an denen die FDP beteiligt war, hatte sie demnach keine wirkliche Wahl; manche meinen: bei allen.
Insoweit war die Bezeichnung "Zweieinhalb-Parteien-System" nicht völlig abwegig.
In einer Hinsicht waren es aber doch drei vollgültige Akteure, die das damalige System bildeten:
Es galt die Regel, dass jede Zweierkombination mehrheitsfähig war. Diese hochgradig stabilitätsstiftende Situation fand mit dem Hinzukommen der Grünen 1983 ihr Ende.
Aber immer noch galt, dass außer der stets möglichen Großen Koalition
jeweils noch mindestens eine Zweier-Kombination aus einer großen und einer kleinen Partei möglich war.
Auch damit ist es inzwischen vorbei: Im Fünf-Parteien-System ist keine Zwei-Parteien-Mehrheit mehr garantiert
– mit vorläufiger Ausnahme der Großen Koalition (aber kann man eigentlich noch von "groß" reden,
wenn die beiden zusammen gerade noch 56 Prozent auf die Waage bringen?).
Das hätte durchaus Stabilitätsprobleme aufwerfen können, wenn nicht zwei Dinge passiert wären.
Das Eine ist, dass die Wähler doch einer Zwei-Parteien-Kombination eine Mehrheit gegeben haben
– womit das Problem zunächst um mindestens vier Jahre vertagt ist. Das Andere ist, dass eine Entwicklung sich fortgesetzt hat,
die in den 90er Jahren begann: Die Lagerbildung im deutschen Parteiensystem.
Die kategorischen Absagen der FDP an die "Ampel" und der Grünen an "Jamaica" unterstrichen im Bundestagswahlkampf diese Entwicklung,
und das atemberaubende Tempo, mit dem die SPD nach der Wahl die zuvor errichteten Barrieren gegenüber der Linkspartei einreißt,
scheint ihr das perfektionierende i-Tüpfelchen aufzusetzen.
Blickt man aber auf die laufenden Koalitionsspiele in Erfurt und Saarbrücken, so bietet sich doch ein anderes Bild,
dessen Relevanz nicht damit kleingeredet werden kann, dass auf Länderebene andere Koalitionsbedingungen gälten als im Bund
(wie lange ist es her, dass die SPD versicherte, die Länder-Koalitionstauglichkeit der Linken sei nicht auf den Bund übertragbar?).
Dabei überrascht weniger die Entwicklung in Thüringen, obwohl die SPD dort der Lager-Logik direkt zuwiderhandelt:
die große Koalition ist eben immer eine mögliche Option
– hätte die Bundestagswahl keine schwarz-gelbe Mehrheit erbracht, wäre sie im Bund geradezu zwangsläufig gewesen
(und sei es nur wegen der Festlegung der SPD gegen die Linke).
Hochinteressant ist hingegen, was im Saarland geschieht: obwohl es eine rot-rot-grüne Mehrheit und weder bei der SPD
noch bei den Grünen eine Vor-Festlegung gegen die Linkspartei gibt, verhandeln die Grünen dort über eine „Jamaica“-Koalition.
Man wird den Verdacht nicht los, dass sie den Charme jener Rolle entdeckt haben, die ehedem die FDP spielte:
kleiner Dritter zwischen zwei Großen zu sein
(und augenscheinlich mit mehr Entscheidungsspielraum, als er oben für die FDP der 40er bis 80er Jahre beschrieben wurde).
Bewegen wir uns also auf ein „Zweieinhalb-Lager-System“ zu: hier Schwarz-Gelb, dort Rot-Rot, und die Grünen als Weltkind in der Mitte?
Von der Hand zu weisen ist diese Spekulation sicher nicht. Auch wenn beide Wort-Komponenten mehr oder minder angestaubten Denkmustern entstammen:
Die Bezeichnung „linksbürgerlich“ beschreibt die Grünen in ihrer derzeitigen Verfassung gar nicht so schlecht.
Wenn dahinter etwas Reales steckt, müsste die Bündnisfähigkeit sowohl in Richtung „links“ als auch in Richtung „bürgerlich“ gegeben sein.
Aber so eindimensional wird die Entwicklung kaum laufen. Dass „große“ Koalitionen immer möglich sind, wurde schon erwähnt;
und sollte die CDU/CSU irgendwann – beispielsweise – auf einer aus FDP-Sicht allzu konservativen Sicherheitspolitik bestehen,
und das in einer Situation, wo Wirtschaftsfragen nicht so dominant sind wie heute, wären wohl auch sozialliberale oder Ampel-Regierungen wieder denkbar.
Womöglich gewinnt diese Option eines Tages für die FDP allein dadurch Bedeutung, dass sie die einzige Möglichkeit ist,
die Linke von der Regierung fernzuhalten.
Klar entscheiden lässt sich die im Titel gestellte Frage also nicht, auch wenn die Antwort „ja“ vielleicht die größte Wahrscheinlichkeit für sich hat.
Für den Konvent für Deutschland ist die andere mit dieser Entwicklung verbundene Frage wichtiger:
Wie wirkt sich das alles auf die Reformfähigkeit der Republik aus – präziser: auf Fähigkeit und Bereitschaft zur Stärkung der Reformfähigkeit?
Leider muss man für alle Varianten sagen: eher negativ. Selbst eine große Koalition hätte seit dem 27. September keine verfassungsändernde Mehrheit mehr
(ganz abgesehen davon, dass die Reformbilanz der jetzt abtretenden großen Koalition auch hinter den Erwartungen zurückblieb);
den anderen Szenarien sind solche Mehrheiten ohnehin wesensfremd. Das Reformgeschäft wird also schwieriger
– am schwierigsten vermutlich, wenn die zentralistisch und etatistisch orientierte Linkspartei im Zuge der neuen Lagerbildung
irgendwann Regierungsverantwortung erhält. Schon jetzt kommt erschwerend hinzu, dass die bunter gewordene Parteien- und Koalitionslandschaft
zu häufigeren Bundesrats-Blockaden führen wird.
Also harte Zeiten für den Konvent für Deutschland? Wie ich ihn kenne, wird er sich davon nicht beeindrucken lassen,
sondern seine Reformvorschläge mit der gleichen Beharrlichkeit und Sachkunde
– und, falls hier überhaupt noch eine Steigerung möglich ist, mit noch größerem Engagement – vorantreiben wie bzw. als bisher.
Das ist ein wichtiger Grund, die Hoffnung auf eine bessere Reformfähigkeit unseres Landes nicht sinken zu lassen.
Aktueller Kommentar September
Oswald Metzger:
Wahlkampf der Illusionen
Schärfer könnte der Kontrast der aktuellen Wahlkampagne zum letzten
Bundestagswahlkampf 2005 nicht ausfallen: Damals ein Reform-Wahlkampf zwischen
einer rot-grünen Regierung, die einschneidende Sozialstaatsreformen der Agenda
2010 zu verantworten hatte, und einer bürgerlichen Opposition aus Union und FDP,
die weitere Reformen des Arbeitsmarktes, der Krankenversicherung und der
Einkommenststeuer für die neue Legislaturperiode anmahnte. Im Gegensatz zum
heutigen Wahlkampf der wohlfeilen Versprechungen versuchte sich die Union als
Volkspartei anno 2005 am „Projekt Ehrlichkeit“ – und stimmte die Bevölkerung
programmatisch auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ein, um damit die
Lohnnebenkosten senken zu können. Objektiv befand sich Deutschland während des
Wahlkampfs 2005 in einem merklichen Aufschwung, der auch den Arbeitsmarkt
bereits erfasst hatte, während heute der bevorstehende deutliche Anstieg der
Arbeitslosigkeit durch teuer finanzierte Kurzarbeit über den Wahltag
hinausgezögert wird.
Die Erfolge der Linkspartei, die mit ihrem massiven Erstarken bei der letzten
Bundestagswahl begannen, führten zu einer gesamtdeutschen Etablierung eines
Fünf-Parteiensystems (genau genommen sind es sogar sechs Parlamentsparteien,
wenn man die eigenständige Regionalpartei CSU beachtet!). Am 30. August 2009
manifestierte sich die Stärkung der drei kleineren Parteien und der Absturz der
ehemaligen Volksparteien erneut dramatisch.
Statt jetzt aber die Probleme unseres Landes, das mitten im stärksten Rückgang
der volkswirtschaftlichen Leistungskraft steckt, die je zu verkraften war, offen
zu thematisieren, drücken sich die Wahlkämpfer aller Parteien um klare Aussagen,
weil sie den Liebesentzug – sprich die Nichtwahl – durch den reformmüden Wähler
fürchten. Das Wahlergebnis 2005 sitzt den Parteien im Nacken. Außerdem will sich
kaum eine Partei mit klaren konzeptionellen Ansagen machtpolitisch um denkbare
Koalitionsoptionen bringen: Anything goes! Die neue Beliebigkeit feiert
fröhliche Urstände.
Dabei stehen Herkulesaufgaben in Deutschland an: Wie bekommen wir den
explosionsartigen Anstieg der Staatsverschuldung durch Ausgabensenkungen
gestoppt? Wie lassen sich Steuersenkungen überhaupt finanzieren, wenn die
Zinsausgaben aller staatlichen Ebenen bereits in diesem Jahr, erst recht aber
2010 neue Rekordstände erreichen? Der bevorstehende Anstieg der Arbeitslosigkeit
wird die Einnahmen der Sozialversicherungen so deutlich schmälern, dass
Beitragserhöhungen in fast allen Versicherungszweigen drohen – und damit die
Achillesferse unserer Volkswirtschaft wieder schärfer ins Blickfeld gerät: die
international unverhältnismäßig hohen Lohnzusatzkosten.
Welche Parteien bieten in diesem Wahlkampf noch Antworten auf die Frage, wie die
steigenden Kosten der Alterung unserer Gesellschaft nicht allein dem Faktor
Arbeit aufgebürdet werden? Wo ist noch die Rede davon, die Finanzierung der
Krankenversicherung von den Arbeitskosten zu entkoppeln, um damit strukturell
dem Anstieg der Arbeitslosigkeit zu begegnen? Alle Parteien versprechen mehr
Geld für Bildung und Infrastruktur und scheuen die Beantwortung der Frage, wie
die Mehrausgaben finanziert werden sollen, wenn gleichzeitig steigende
Zinsausgaben und steigende Pensionslasten immer größere Prozentanteile der
öffentlichen Ausgaben auffressen.
Selten klaffte eine so große Lücke zwischen der Volksbeglückungsrhetorik der
wahlkämpfenden Illusionisten und den realen Möglichkeiten. Doch egal welche
politischen Mehrheiten der Souverän uns am 27. September beschert: An der Kraft
des Faktischen kommt keine Regierung dieses Landes vorbei. Nach dem Wahltag ist
Zahltag – und ein weiterer Anstieg des Politikverdrusses beim Wahlvolk
garantiert. Denn wer in Wahlkämpfen Illusionen züchtet, die objektiv nicht zu
halten sind, braucht sich über die Quittung des frustrierten Souveräns nicht
wirklich wundern.
Aktueller Kommentar August
Michael Scheithauer: Gedanken zur Phantomdebatte über die Einführung einer allgemeinen Wahlpflicht und einer „Nein“-Stimme bei Wahlentscheidungen

In Deutschland hat die Anzahl der Nichtwähler in den letzten zwei Jahrzehnten sowohl auf Ebene von Bundestags-
als auch bei Landtags- und Kommunalwahlen deutlich zugenommen. Besonders drastisch ist dieser Trend bei Wahlen zum Europäischen Parlament zu beobachten.
Nur etwas mehr als 40 Prozent der Bundesbürger beteiligten sich Anfang Juni an diesem Urnengang. Deshalb wurde neben der Einführung
einer allgemeinen Wahlpflicht wiederholt diskutiert, ob man mit dem Instrument einer gültigen „Nein“-Stimme nicht die Wahlbeteiligung erhöhen könnte,
weil unzufriedene Wähler, die einer Wahl mangels dieser Möglichkeit bislang fernbleiben, nunmehr einen Anreiz darin sehen könnten,
ihre Ablehnung gegenüber den angebotenen Kandidaten und Parteien mit einer gültigen Stimme zum Ausdruck zu bringen.
Derzeit sind Wahlzettel ohne Kennzeichnung sowie Wahlzettel mit einem Zusatz oder Vorbehalt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ungültig.
Auf den ersten Blick wirken die gemachten Vorschläge durchaus sympathisch.
Bei genauerer Betrachtung sind sie jedoch mit äußerster Vorsicht zu genießen.
Sowohl der praktische Nutzen als auch verfassungsrechtliche Bedenken sprechen klar gegen die Einführung einer allgemeinen Wahlpflicht
und gegen eine gültige „Nein“-Stimme bei Wahlentscheidungen, etwa bei Wahlen zum Deutschen Bundestag.
Gemäß Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz (GG) werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Einzelheiten der Wahl überließen
die Mütter und Väter des Grundgesetzes dem einfachen Gesetzgeber. Sie werden folglich durch ein Bundesgesetz (Bundeswahlgesetz) bestimmt.
Das Bundeswahlgesetz besitzt demnach keinen Verfassungsrang und kann jederzeit geändert werden,
sofern die Änderungen mit den bereits erwähnten Wahlprinzipien vereinbar sind.
Die Einführung der Möglichkeit, bei einer Wahl zum Deutschen Bundestag mit „Nein“ zu stimmen,
ist daher aus formalen Gründen ohne Weiteres möglich. Allerdings verstößt die mit der Intention verbundene Änderung
des Bundeswahlgesetzes möglicherweise gegen die Verfassung und die in Art. 38 Abs. 1 GG festgelegten Wahlprinzipien,
insbesondere gegen das Prinzip der Wahlfreiheit.
Das vorrangige Ziel der Einführung von „Nein“-Stimmen ist es, dass Potenzial der Protestwähler klarer erkennbar zu machen,
damit beispielsweise zuverlässiger die Vorbehalte gegen das demokratische System oder aktuelle politische Situationen eingeschätzt werden können.
Dieses Vorhaben ließe sich de facto aber nur mit der gleichzeitigen Einführung einer allgemeinen Wahlpflicht erreichen.
Im Gegensatz zum Wahlrecht anderer europäischer Staaten (z.B. Belgien oder Luxemburg)
kennt das deutsche Wahlrecht keine gesetzliche Wahlpflicht, denn aus dem Grundsatz der Freiheit der Wahl wird unter anderem das Recht abgeleitet,
sich an einer Wahl nicht zu beteiligen. Der Bürger kann entweder durch Wahlenthaltung (Nichtteilnahme an der Wahl)
oder durch Stimmenthaltung (Abgabe eines leeren Stimmzettels) von der Ausübung seines Wahlrechts absehen und damit Wahlverzicht üben.
Zusammen mit dem Grundsatz der Geheimhaltung der Wahl gewährleistet das Prinzip der freien Wahl die individuelle Entscheidung,
zur Wahl zu gehen oder eben nicht. Der Grundsatz der Wahlfreiheit umfasst somit nicht nur das „Wie“, sondern auch das „Ob“ einer Wahl.
Die Einführung einer allgemeinen Wahlpflicht stünde zu dieser Auffassung konträr.
Auch für die Einführung einer „Nein“-Stimme bei Bundestagswahlen können keine hinreichenden Argumente geltend gemacht werden-, im Gegenteil!
Bei der Direktwahl der Abgeordneten (Erststimme) könnte der Fall eintreten, dass mehr gültige Stimmen auf „Nein“ entfallen
als auf den mit den meisten „Ja“-Stimmen gewählten Kandidaten. In diesem Fall müsste es zu Nachwahlen kommen,
bei denen erneut die Möglichkeit besteht, dass die „Nein“-Stimmen überwiegen. Um das Direktmandat nicht entfallen zu lassen,
müssten die „Nein“-Stimmen unberücksichtigt bleiben, was dem Prinzip der Gleichheit der Stimmen entgegenstrebt.
Ferner bestünde die Gefahr einer abnehmenden Legitimation in der repräsentativen Demokratie,
wenn eine große Anzahl unzufriedener Wähler mit „Nein“ stimmt, während gleichzeitig links- und rechtsextremistische Parteien Zulauf erhalten.
Wahlergebnisse, die weniger Stimmen für demokratische Kandidaten und Parteien ausweisen als gleichzeitig auf „Nein“
oder extremistische Parteien entfallen wären durchaus denkbar.
Daneben gäbe es Auswirkungen auf die 5%-Sperklausel, denn die Gültigkeit der „Nein“-Stimmen hätte zur Konsequenz,
dass die sog. kleineren Parteien, die bislang (ohne gültige „Nein-Stimmen“) knapp die 5%-Hürde überwunden haben,
nunmehr an dieser Sperrklausel scheitern würden. Das Überwinden der 5%-Sperrklausel richtet sich nämlich nicht
nach der Gesamtzahl der potenziellen Wähler, sondern ausschließlich nach der Zahl der gültig abgegebenen Zweitstimmen.
Die Einführung einer „Nein-Stimme“ bei Bundestagswahlen würde somit in besonderer Weise zu Lasten der kleineren Parteien gehen
und jenseits der Volksparteien für Enttäuschung und Unmut bei Wählerinnen und Wählern der besagten Parteien sorgen.
Die ursprüngliche Absicht, dass Heer der Unzufriedenen innerhalb der Wählerschaft zu verkleinern, würde ad absurdum geführt.
Das deutsche Wahlrecht hat sich in 60 Jahren Bundesrepublik bewährt, weshalb man auf fahrlässige Experimente daran besser verzichten sollte.
Gleichwohl liegen sinnvolle Vorschläge auf dem Tisch, wie das Bundeswahlgesetz bürgernaher und transparenter gestaltet werden kann.
So wäre es problemlos möglich, die „starre“ Liste bei der Zweitstimmenwahl „flexibel“ zu gestalten und damit den Wählerinnen und Wählern –
und nicht Parteitagen und Parteistrategen – ein Stück weit mehr die Entscheidung zu überlassen, wer ins Parlament einzieht und wer nicht.
Aktueller Standpunkt Juli
Karl-Heinz Paqué: Trotz Einbruch der Steuereinnahmen – Die Schuldenbremse muss kommen

Es ist schon merkwürdig: Kaum ist die Schuldenbremse in Deutschland beschlossen, als einzige Frucht der Föderalismuskommission II,
und schon bekommen Politiker Angst vor der eigenen Courage. Der Grund: Die Steuereinnahmen brechen ein, als Folge der weltweiten Krise.
Wie soll das überhaupt zu schaffen sein, wenn in diesem Jahr die deutsche Wirtschaft um etwa sechs Prozent schrumpft
und damit alle Prognosen über die Einnahmen zur Makulatur werden? Wie soll bei Bund und Ländern eine vernünftige mittelfristige Finanzplanung aussehen,
wenn schon in den nächsten Jahren riesige Milliardenbeträge fehlen?
Tatsächlich spricht die Wucht der weltwirtschaftlichen Anpassung für eine längere Schwächephase der deutschen Wirtschaft:
Der Konsummotor der Weltwirtschaft, die Vereinigten Staaten, wird seine Sparquote hoch und sein Leistungsbilanzdefizit herunterfahren müssen,
mit weitreichenden Konsequenzen für die exportorientierte deutsche Industrie. Und andere Nationen mit hohen außenwirtschaftlichen Überschüssen
von Japan über China bis zu Deutschland selbst werden kurzfristig nicht in der Lage sein, die wegbrechende Nachfrage
durch Ankurbelung des eigenen Verbrauchs zu ersetzen. Es wäre nicht überraschend, wenn selbst nach Ende des weltwirtschaftlichen Absturzes
die Erholung zunächst langsam und verhalten verliefe, so wie in der zweiten Hälfte der 1980er Jahren,
als ein niedriger Dollar das riesige „twin deficit“ der USA Schritt für Schritt korrigierte, aber das Wachstum in Europa bremste.
Es wäre deshalb fahrlässig, in den kommenden Jahren von einem neuerlichen Sprudeln der Steuereinnahmen auszugehen,
so wie in den glücklichen drei Jahren 2006 bis 2008, als deutschlandweit die öffentlichen Haushalte wachstumsbedingt zum Ausgleich kamen.
Also ein Grund, die Schuldenbremse auf den Müllhaufen gescheiterter Schönwetterprojekte zu werfen? Keineswegs. Das genaue Gegenteil ist der Fall.
Nie war die Schuldenbremse wichtiger als heute. Und zwar aus einem einfachen politischen Grund: Nur wenn die Not groß ist, wird wirklich gespart.
Nur dann werden die politischen Prioritäten sorgfältig genug bestimmt, um überhaupt eine Chance zu haben, zumindest langfristig das avisierte Ziel
der Nettoneuverschuldung von Null zu erreichen. Ist denn die Erfahrung der Jahre 2002 bis 2006 mit der größten Krise
der öffentlichen Finanzen in Deutschland schon vergessen? Seinerzeit gelang es, die Konsumsausgaben der deutschen Länder preisbereinigt
über vier Jahre konstant zu halten, ein historisch einmaliger Vorgang. Im Osten führten einige Länder ihren Staatsverbrauch sogar drastisch zurück.
Erst der enorme Druck der Verhältnisse schuf dabei das politische Klima für die Konsolidierung.
Genau so wird es in den kommenden Jahren sein. Jetzt das Ziel des Haushaltsausgleichs aufzugeben oder gar Steuererhöhungen zu planen,
wäre tatsächlich eine Bankrotterklärung der Politik. Es würde die Schuldenbremse in den Augen der Öffentlichkeit zu dem degradieren,
was sie dann auch wäre: ein Schönwetter-Lippenbekenntnis. Auch jede weitere Reform des Finanzföderalismus
könnte dann getrost von der Tagesordnung genommen werden.
In dieser Situation muss die Politik Nerven bewahren und Kurs halten. Das heißt: konsequente Sparprogramme auf allen Ebenen –
vom Bund über die Länder bis zu den Kommunen. Es werden dabei natürlich Haushaltsdefizite verbleiben, wegen der wirtschaftlichen Lage.
Aber wenn in 2009 bis 2013, genau wie seinerzeit 2002 bis 2006, die Grundrichtung und die Größenordnung der Konsolidierung stimmen,
dann könnte die Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte soweit saniert werden, dass bei einer anschließenden Erholung der Weltwirtschaft
mit steigenden Steuereinnahmen messbare Früchte zu ernten wären, genau wie in der Zeit 2006 bis 2008.
Allerdings dürfen sich dann die damaligen Fehler nicht wiederholen, mit massiven Ausgabenprogrammen nach der Bundestagswahl 2005.
Genau dafür brauchen aber alle das große Verfassungsziel des Haushaltsausgleichs, und zwar als Selbstbindung,
die den Finanzministern in den Kabinetten den Rücken stärkt. Sonst schießen die Ausgabenwünsche wieder ins Kraut.
Und wir landen dann wieder dort, wo wir hergekommen sind: in der föderalen Karawane auf dem abschüssigen Weg in den Schuldenstaat.
Aktueller Standpunkt Juni
Alois Glück: Europawahl 2009 – Mühsamer Wahlkampf
Mit viel Einsatz versuchen gegenwärtig Kandidatinnen und Kandidaten aller Parteien Aufmerksamkeit für die Europawahl zu gewinnen
und die Zustimmung für sich und ihre Partei. Eine harte und mühsame Arbeit mit offensichtlich wenig Resonanz.
Eine niedrige Wahlbeteiligung wird befürchtet. Diese Situation steht im krassen Gegensatz zur Bedeutung einer handlungsfähigen
und starken Europäischen Union in der gegenwärtigen Situation in der Welt und für unsere Zukunft. Warum ist dies so?
Die Schuld einseitig nur bei den Politikerinnen und Politikern zu suchen ist zu vordergründig.
Wie sollen Europapolitiker das harte Brot des politischen Alltags im komplexen, weit entfernten europäischen Geflecht den Bürgern vermitteln können,
wenn die Medien und die Öffentlichkeit der fachliche Alltag nicht interessiert?
Jetzt holt uns auch ein, dass die Europapolitik seit vielen Jahren in den Parteien, in der tagespolitischen Kommunikation,
in der Innen- und Außenpolitik nicht das Gewicht hat, das der tatsächlichen Bedeutung Europas entspricht.
Was sollte den Bürgerinnen und Bürgern besser vermittelt werden?
Wir leben im EU-Europa in einer Zone des Friedens und der Stabilität in einer zunehmend unruhigen Welt.
Dauerhafter Frieden ist kein Naturereignis oder ein Gottesgeschenk, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger beharrlicher Politik.
Angesichts der ungewissen Zukunftsperspektiven ist deshalb ein starkes und handlungsfähiges Europa
so etwas Ähnliches wie eine Lebensversicherung.
Die weltweite Finanzmarktkrise zeigt, dass die Europäer eine bislang nicht bekannte Bedeutung für die weltweite Meinungsbildung haben,
gegenüber den USA und den wirtschaftlichen Aufsteigern in Asien, wenn sie gemeinsam eine Position vertreten.
Die Einführung des unpopulären Euro erweist sich nun als eine geschichtliche Weichenstellung von größter Tragweite.
Nebenbei bemerkt: Mit einem Volksentscheid hätte es keine Chance für den Euro gegeben. Diese und weitere Erfahrungen aus den vergangenen Jahrzehnten
der Bundesrepublik – Einführung der sozialen Marktwirtschaft, Wiederbewaffnung und Bundeswehr, nach Rüstungsbeschluss u. a.
sollten beim Ruf nach mehr Volksentscheiden gründlich beachtet werden.
Eine Europapolitik mit Perspektive verlangt auch eine glaubwürdige Antwort für die künftige Erweiterungspolitik.
Ein „weiter so“ würde die Europäische Union lähmen, eine kalte Abweisung aller Interessenten unser Umfeld destabilisieren.
Keine Partei hat aber gegenwärtig offensichtlich den Mut, eine überzeugende Alternative zu vertreten,
etwa eine EU mit unterschiedlichen Integrationsgraden, aber dem Angebot der Anbindung an diese Region der Stabilität auch für die,
die für eine volle Integration nicht infrage kommen. Keine Partei zeigt eine überzeugende Alternative zum Zentralismus der EU auf,
etwa entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip ein Konzept der Neuordnung der Aufgaben zwischen den Mitgliedsländern und Regionen
einerseits und der notwendigen Stärkung zentraler gemeinsamer Aufgaben durch eine handlungsfähige Führung der EU andererseits.
Der beharrliche Kampf gegen die Bürokratie ist wichtig, aber kein Ersatz für zukunftsweisende Strukturkonzepte.
Solche europapolitischen Konzepte als Themen im Wahlkampf könnten mehr Interesse finden als fachliche Details!
Aktueller Standpunkt Mai
Hans-Olaf Henkel: Ein Plädoyer für den mündigen Bürger:
Ja zu einer Direktwahl des Bundespräsidenten!
Seit den Anfangstagen unserer Republik sind inzwischen viele Jahrzehnte vergangen
und Generationen von Bundesbürgern wurden im demokratischen Geist erzogen.
Unser Gemeinwesen hat alle Stürme der Zeit sicher überstanden und trotz mancher Vertrauenskrise stehen die Menschen in unserem Land
zur Demokratie und ihren Institutionen. Wäre es dem zu folge nicht an der Zeit, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Verantwortung einzuräumen?
Sollte der Souverän nicht selbst darüber entscheiden können, wem das höchste Amt im Staat anvertraut wird?
Sollte die Entscheidung über den höchsten Repräsentanten unserer Republik nicht aus politischen Hinterzimmern zurück
in das Licht der Öffentlichkeit gebracht werden? Nimmt man mal die konstitutionellen Monarchien aus,
entscheidet in den meisten Demokratien der Welt das Volk über sein Staatsoberhaupt;
unser derzeitiger Präsident wurde in der Wohnung von Herrn Westerwelle ausgekungelt.
Das hat auch ihn nicht davon abgehalten, sich öffentlich für die Direktwahl des Bundespräsidenten einzusetzen.
Unsere Parteipolitiker sollten ihr unterschwelliges Misstrauen gegenüber dem Volk endlich über Bord werfen
und wie in vielen anderen Ländern Europas auch die Direktwahl des Präsidenten einführen.
Wer den mündigen Bürger will, kann ihn nicht länger wie einen Minderjährigen behandeln!
Den Bürger ernst nehmen heißt für mich, seinen Willen zu respektieren, und was die Menschen in unserem Land wollen ist eindeutig:
in Umfragen seriöser Institute spricht sich schon seit Jahren eine überwältigende Mehrheit der Bundesbürger für eine Direktwahl des Bundespräsidenten aus.
Die Bürgerinnen und Bürger sind heute sehr wohl in der Lage, sich über die Qualität einer Bewerberin oder eines Bewerbers um das höchste Staatsamt
ein objektives Bild zu machen und eine differenzierte Meinung zu bilden. Die geringe Zustimmung für den gegenwärtigen Präsidentschaftskandidaten der Linkspartei
beweist doch geradezu exemplarisch, dass sich die Menschen in unserem Land nicht durch populistische Äußerungen und gefällige Plattitüden täuschen lassen.
Der Bundespräsident gilt in der Bundesrepublik zweifelsohne als überparteiliche Instanz. Kritiker einer Direktwahl sehen nun ebenjenen Status in Gefahr,
wenn sich die Bewerber um das Präsidentenamt einem Wahlkampf stellen müssen. Vielfach werden Zweifel geäußert,
ob ein direkt vom Volk gewählter Bundespräsident nach einem heftigen und personenbezogenen Wahlkampf ähnliche Popularitätswerte erreichen kann wie vorangegangene,
von der Bundesversammlung gewählte Staatsoberhäupter? Ich bin fest davon überzeugt und verweise in diesem Zusammenhang nur zu gern auf unser Nachbarland Österreich.
Dort wählen die Bürgerinnen und Bürger ihren Bundespräsidenten schon seit vielen Jahrzehnten selbst und obwohl sich der amtierende Bundespräsident
und frühere sozialdemokratische Parlamentspräsident Heinz Fischer bei seiner Wahl nur hauchdünn gegen seine konservative Mitbewerberin durchsetzen konnte,
erhält er von seinen Landsleuten heute durchweg Bestnoten für seine Arbeit und genießt über alle Parteigrenzen hinweg großes Vertrauen.
Warum also sollte in Deutschland ein direkt vom Volk gewählter Bundespräsident nicht eine ähnlich integrierende Wirkung entfalten können?
Und wo steht überhaupt geschrieben, dass ein Bundespräsident Zustimmungsraten von über 80 Prozent erreichen muss?
Darüber hinaus findet sowohl in den Medien als auch in den Parteizentralen schon heute eine erbitterte und bisweilen mit harten Bandagen geführte
Auseinandersetzung um den Einzug ins Schloss Bellevue statt; zumal dann, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung
so unübersichtlich gestalten wie in diesem Jahr. Als Demokraten drängt sich mir unweigerlich die Frage auf, warum ein ordentlicher Wahlkampf,
in dem die Bewerber um das höchste Staatsamt ihre Standpunkte für jedermann transparent und sachlich darlegen können dem Bundespräsidentenamt mehr schaden soll
als das Auskungeln von geeigneten Kandidaten und Mehrheiten in Geheimzirkeln oder am Küchentisch.
Im übrigen stellen wir aktuell fest, dass auch die derzeitigen Kandidaten durchaus Wahlkampf betreiben, wenn auch auf subtile Art.
Vor allem die Kandidatin hofiert einzelne Gruppen und einzelne Mitglieder der Bundesversammlung.
Ich halte einen solchen indirekten Wahlkampf, bei dem über die Bande der Medien einige wenige beeinflusst werden sollen nicht nur für würdelos,
ich halte ihn für schlichtweg absurd.
Die Kritiker einer Direktwahl des Bundespräsidenten verkennen meiner Ansicht nach, dass das unwürdige parteipolitische Geschacher
vor jeder Bundespräsidentenwahl dem Amt mehr schadet als ein offener und fairer Wettstreit unter demokratischen Kontrahenten dies je könnte.
Ebenso halte ich Bedenken, eine Volkswahl des Bundespräsidenten könne zu antiparlamentarischen Ressentiments führen für unbegründet.
Niemand zweifelt beispielsweise in Österreich oder Polen ernsthaft am Geist der repräsentativen Demokratie,
nur weil das Staatsoberhaupt direkt vom Volk gewählt wird.
Die Aufgabe, Politik zu gestalten liegt auch in diesen Ländern zweifelsohne bei Parlament und Regierung.
Die Ausweitung der Kompetenzen für ein direkt gewähltes Staatsoberhaupt halte ich ebenfalls für nicht zwingend erforderlich,
denn der Bundespräsident ist schließlich kein Ersatzmonarch oder Gegenspieler des Kanzlers.
Er ist in erster Linie das Aushängeschild unserer Republik im In- und Ausland.
Dieses Aushängeschild sollten sich auch die Deutschen selbst wählen dürfen.
Überhaupt können wir darauf vertrauen, dass sich die Menschen ihrer Verantwortung bewusst sind,
die ihnen im Zusammenhang mit einer direkten Wahl ihres Staatsoberhaupts zukommt. Die hohe Zahl der Nichtwähler,
der Erfolg neuer kleinerer Parteien wie beispielsweise der Freien Wähler ist ein Indiz für eine wachsende Politikverdrossenheit im Lande,
die nach meiner Überzeugung vor allem eine Folge der Parteienverdrossenheit ist.
Durch die Einführung der Direktwahl des Bundespräsidenten würden unsere Bürgerinnen und Bürger mehr in die Verantwortung genommen,
zu Lasten der Macht der Parteien und zu Gunsten unserer Demokratie.
Aktueller Standpunkt April
Gerhard Stratthaus: Von der Notwendigkeit einer Schuldenbremse
Am 05.März 2009 hat die Föderalismuskommission II mit großer Mehrheit ein Maßnahmebündel zur Modernisierung der Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Wichtigster Bestandteil ist die Verankerung einer Schuldenbremse im Grundgesetz. Das alte Sprichwort: „Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not“, findet damit Berücksichtigung in der Verfassung. In Anbetracht der finanz- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen war dieser politische Kraftakt ein dringend notwendiger Schritt. Gleichwohl greift der gefundene Kompromiss im einen oder anderen Punkt zu kurz. Vor allem den Ländern hätte im Bereich der Steuererhebungskompetenz unbedingt Spielraum eingeräumt werden müssen.
In Anbetracht der Herausforderungen der Finanzkrise ist die Einführung der Schuldenbremse notwendiger denn je. Sie ist wichtiges Signal für Handlungsfähigkeit, Nachhaltigkeit sowie Generationengerechtigkeit in der deutschen Finanzpolitik und verhindert drohende inflationäre Entwicklungen.
Die Konsolidierung der Haushalte stand für Generationen von Finanzministern ganz oben auf der Agenda. Wirklich gelungen ist dies nur Fritz Schäffer, Mitbegründer der CSU und von 1949 bis 1957 Finanzminister unter Konrad Adenauer. Ihm gelang es zwischen 1952 und 1956 Überschüsse in Höhe von zeitweilig über 7 Mrd. DM ansammeln, das entspricht –in Relation zum jeweiligen BIP- heute etwa einem Wert von 35 Milliarden Euro.
Dagegen betrug Ende des Jahres 2007 der Schuldenstand der Bundesrepublik Deutschland 1,5 Billionen Euro. Vergleicht man hierzu die Pro-Kopf-Verschuldung für das Jahr 2007 stehen einem Bruttoinlandsprodukt je Einwohner von rund 29.500 Euro bereits Schulden je Einwohner von rund 18.300 Euro gegenüber. Angesichts der öffentlichen Gesamtverschuldung und der immensen zusätzlichen Belastungen infolge der Finanzmarkt-und Konjunkturkrise ist ein strikter Kurswechsel überfällig.
Die Schuldenbremse sieht vor, dass die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Der Bundeshaushalt darf auch weiterhin mit Schulden ausgeglichen werden, allerdings darf das Defizit bei der Haushaltsaufstellung nur 0,35 % des BIP, also im Jahr 2009 ungefähr 9 Milliarden betragen. Es ist bedauerlich, dass sich der Bund nicht zu einer echten Nettonull bei der Neuverschuldung durchringen konnte.
Bei den Ländern war das Verschuldungsverbot nur dadurch durchzusetzen, dass die wirtschaftlich stärkeren Länder den Ländern mit besonderen Haushaltsschwierigkeiten zusätzliche Finanzhilfen für die Übergangszeit zulassen, um diese in die Lage zu versetzen spätestens im Jahre 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Die öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern sind natürlich auch vom Konjunkturverlauf abhängig. In der Rezession bleiben Steuereinnahmen hinter den Erwartungen zurück; auch auf der Ausgabenseite sind dann regelmäßig Mehraufwendungen notwendig, zum Beispiel in den sozialen Sicherungssystemen. Bei guter wirtschaftlicher Entwicklung ist die Situation umgekehrt. Diese konjunkturellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte muss auch eine Schuldenbremse berücksichtigen, wenn sie in der gesellschaftlichen Wirklichkeit Deutschlands politisch umsetzbar und auch volkswirtschaftlich verträglich sein soll. Die Föderalismuskommission hat deshalb ein für den Bund verbindliches, für die Länder freiwilliges symmetrisches Konjunkturbereinigungsverfahren vorgeschlagen, das mittel- bis langfristig gewährleistet, dass Kreditaufnahmen im Abschwung durch Überschüsse im Aufschwung ausgeglichen werden. Die konjunkturelle Rückbindung staatlicher Haushaltspolitik ist damit eines der zentralen Elemente der neuen Schuldenbremse. Der Staat darf in der Rezession nicht durch prozyklisches Verhalten wirtschaftliche Krisen verschärfen; er muss dann aber auch Aufschwungphasen konsequent nutzen, um mittel- bis langfristig eine Schuldenspirale zu verhindern. Beides kann und soll die neue Schuldenbremse leisten.
Eine wesentliche, mit dem Vorschlag der Kommission verbundene Neuerung ist die Verankerung von Tilgungspflichten im Grundgesetz. Wird die strukturell und konjunkturell zulässige Verschuldung im Haushaltsvollzug, bei Nachtragshaushalten oder im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen überschritten, müssen zusätzliche Kreditaufnahmen grundsätzlich und verpflichtend auch wieder zurückgeführt werden. Es wird jedoch keine verbindlichen Tilgungsfristen geben.
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