In der nichtöffentlichen zweiten
Sitzung der Föderalismuskommission
II im Bundesrat am 29. März
stehen die folgenden Punkte auf der
Tagesordnung:
Anberatung der Finanzthemen
Anberatung der
Verwaltungsthemen
Beschlussfassung über die
Durchführung einer
Sachverständigenanhörung am 22.
Juni 2007 (einschließlich
Bestellung des Sachverständigen)
(Quelle: Deutscher
Bundestag. 26. März 2007)
08.03.2007
Konstituierung der
Föderalismuskommission II
Die konstituierende und öffentliche
Sitzung der Kommission von Bundestag
und Bundesrat zur Modernisierung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde
eröffnet durch Ansprachen von
Bundestagspräsident Norbert Lammert
und Bundesratspräsident Harald
Ringstorff. Im Anschluss wurden die
designierten Vorsitzenden der
Kommission, der
SPD-Fraktionsvorsitzende Peter
Struck und der
baden-württembergische
Ministerpräsident Günther H.
Oettinger gewählt.
Der Bundestag entsendet folgende
Mitglieder in die Kommission:
• CDU/CSU: Hans-Peter Friedrich,
Jochen-Konrad Fromme, Günter Krings,
Thomas de Maizière, Wolfgang
Schäuble, Antje Tillmann
• SPD: Volker Kröning, Petra Merkel,
Peer Steinbrück, Peter Struck,
Joachim Stünker, Brigitte Zypries
• FDP: Ernst Burgbacher, Volker
Wissing
• Bündnis 90/Die Grünen: Fritz Kuhn
• Die Linke: Bodo Ramelow
Der Bundesrat entsendet folgende
Mitglieder:
• Baden-Württemberg:
Ministerpräsident Günther H.
Oettinger
• Bayern: Ministerpräsident Edmund
Stoiber
• Berlin: Regierender Bürgermeister
Klaus Wowereit
• Brandenburg: Ministerpräsident
Matthias Platzeck
• Bremen: Bürgermeister Jens
Böhrnsen
• Hamburg: Erster Bürgermeister Ole
von Beust
• Hessen: Ministerpräsident Roland
Koch
• Mecklenburg-Vorpommern:
Ministerpräsident Harald Ringstorff
• Niedersachsen: Ministerpräsident
Christian Wulff
• Nordrhein-Westfalen:
Ministerpräsident Jürgen Rüttgers
• Rheinland-Pfalz: Finanzminister
Ingolf Deubel
• Saarland: Ministerpräsident Peter
Müller
• Sachsen: Ministerpräsident Georg
Milbradt
• Sachsen-Anhalt: Ministerpräsident
Wolfgang Böhmer
• Schleswig-Holstein:
Ministerpräsident Peter Harry
Carstensen
• Thüringen: Ministerpräsident
Dieter Althaus
(Quelle: Deutscher
Bundestag, 06. März 2007)
Föderalismusreform I
16./17.10.2003
Einsetzung der Kommission zur
Modernisierung der Bundesstaatlichen
Ordnung durch Bundestag und
Bundesrat. Stimmberechtigte
Mitglieder sind neben den 16
Ministerpräsidenten weitere
16 Abgeordnete des Bundestages.
07.11.2003
Den Vorsitz der
Föderalismuskommission übernehmen
Edmund Stoiber (CSU),
Ministerpräsident Bayerns, und Franz
Müntefering, der damalige
Fraktionschef der SPD.
11. bis 12.2004
Die Föderalismuskommission läutet
die Endrunde ihrer Beratungen ein:
Nach gut einem Jahr intensiver
Verhandlungen kommen
Spitzenvertreter der Bundes- und der
Landesebene wiederholt zu so
genannten erweiterte Obleute Runden
zusammen, um die angestrebte Reform
auf den Weg zu bringen.
13.12.2004
Die Vorsitzenden der Kommission
legen einen ersten Entwurf für die
Föderalismusreform vor; Streitpunkte
wie Umweltrahmenrecht und
Hochschulrecht bleiben allerdings
ausgeklammert.
17.12.2004
Die Kontroverse in Sachen
Kompetenzverteilung in der Bildungs-
und Hochschulpolitik lässt das
Gesamtvorhaben scheitern. Ohne den
Beschluss entsprechender
Empfehlungen stellt die
Föderalismuskommission ihre
Bemühungen ein.
17.03.2005
Der damalige Bundeskanzler Gerhard
Schröder (SPD) und Vizekanzler
Joschka Fischer (DIE GRÜNEN) kommen
bei dem im Bundeskanzleramt
stattfindenden Jobgipfel in
Abstimmung mit Edmund Stoiber und
der Fraktionsvorsitzenden der CDU,
Angela Merkel, darin überein, die
Anstrengungen um die
Föderalismusreform wieder
aufzunehmen.
22.05.2005
Die Bekanntgabe vorgezogener
Bundestagswahlen lässt das
Reformvorhaben zunächst stagnieren.
07.11.2005
Im Zuge der Koalitionsverhandlungen
zwischen CDU/CSU und SPD wird die
Bemühung zur Neuregelung der
Zuständigkeiten von Bund und Ländern
festgelegt. Demzufolge soll die
Bildungsplanung in Zukunft
Ländersache werden.
18.11.2005
Das Bestreben um eine
Föderalismusreform wird im
Koalitionsvertrag zwischen Union und
SPD manifestiert. Neben den
Kompetenzen sollen demnach in einem
zweiten Reformvorhaben auch die
Finanzbeziehungen von Bund und
Ländern neu geordnet werden.
16.02.2006
Die Diskussion zwischen Bund und
Ländern um Details der Reform lässt
die Frage nach dem Übergang von
bisherigem und neuem Recht weiterhin
offen.
06.03.2006
Nach den Sondersitzungen von
Bundeskabinett,
Ministerpräsidentenkonferenz und
Koalitionsfraktion sprechen sich 15
der Landesvorsitzenden für die
Reformvorschläge aus. Von Union und
SPD wird das Reformvorhaben
anschließend in den Bundestag
eingebracht.
10.03.2006
Bundestag und Bundesrat nehmen das
Gesetzgebungsverfahren zur
Föderalismusreform auf.
15.05.2006
Die Anhörungen zu den
Gesetzesvorschlägen in Bundesrat und
Bundestag starten. Über einhundert
Sachverständige legen bis Anfang
Juni ihre Ansichten zur geplanten
Reform dar. Dabei wird das
Finanzhilfen des Bundes im
Bildungsbereich ausschließende
Kooperationsverbot zu einem
wesentlichen Streitpunkt.
18.06.2006
Auf einen Kompromiss beim
Kooperationsverbot der Hochschulen
verständigt sich die Koalition bei
einem Treffen mit Bundeskanzlerin
Angela Merkel, nachdem die SPD
diesbezüglich heftige Kritik geübt
hatte. Nach weiteren Beratungen wird
am 26.06.2006 eine Einigung erzielt,
indem der Bund künftig zwar Projekte
im Bereich Wissenschaft und
Forschung initiieren darf, sich
diese aber von den Ländern
genehmigen lassen muss.
27.06.2006
Die erforderliche
Zwei-Drittel-Mehrheit der Koalition
wird bei Probeabstimmungen im
Bundestag nur äußerst knapp
erreicht. Der Beschluss der
Föderalismusreform ist damit erneut
in Gefahr. Die Oppositionsfraktionen
sprechen sich gegen die
Änderungspläne aus.
28.06.2006
Neun letzte, vom Rechtsausschuss des
Bundestages aufgenommene Änderungen
komplettieren das Kompromisspaket.
So bleibt unter anderem das
Notariatswesen in Bundeshand.
30.06.2006
Mit der notwendigen Mehrheit
beschließt der Bundestag die
Föderalismusreform:
428 Stimmberechtigte sprechen sich
für das Reformvorhaben aus, 162
dagegen. Es gibt drei
Stimmenthaltungen.
07.07.2006
Auch die zweite Länderkammer, der
Bundesrat, verabschiedet mit
Zwei-Drittel-Mehrheit die Neuordnung
der Gesetzgebungskompetenzen von
Bund und Ländern. Infolge dessen
kann die größte Verfassungsänderung
seit 1949 nach zweieinhalbjähriger
Diskussion wie geplant Anfang 2007
in Kraft treten. Zwei Dutzend
Grundgesetzartikel und zahlreiche
Gesetze müssen dafür nun geändert
werden.
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"Wenn die Förderalismus-Reform scheitert, dann daran, dass keiner der Beteiligten den Mut aufbringt,
über den Schatten seiner Besitzstände zu springen." Roman Herzog