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Föderalismusreform II

29.03.2007


2. Sitzung der Föderalismuskommission II

In der nichtöffentlichen zweiten Sitzung der Föderalismuskommission II im Bundesrat am 29. März
stehen die folgenden Punkte auf der Tagesordnung:
  • Anberatung der Finanzthemen
  • Anberatung der Verwaltungsthemen
  • Beschlussfassung über die Durchführung einer Sachverständigenanhörung am 22. Juni 2007 (einschließlich Bestellung des Sachverständigen)

(Quelle: Deutscher Bundestag. 26. März 2007)
 

08.03.2007

Konstituierung der Föderalismuskommission II

Die konstituierende und öffentliche Sitzung der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde eröffnet durch Ansprachen von Bundestagspräsident Norbert Lammert und Bundesratspräsident Harald Ringstorff. Im Anschluss wurden die designierten Vorsitzenden der Kommission, der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck und der baden-württembergische Ministerpräsident Günther H. Oettinger gewählt.

Der Bundestag entsendet folgende Mitglieder in die Kommission:

• CDU/CSU: Hans-Peter Friedrich, Jochen-Konrad Fromme, Günter Krings, Thomas de Maizière, Wolfgang Schäuble, Antje Tillmann

• SPD: Volker Kröning, Petra Merkel, Peer Steinbrück, Peter Struck, Joachim Stünker, Brigitte Zypries

• FDP: Ernst Burgbacher, Volker Wissing

• Bündnis 90/Die Grünen: Fritz Kuhn

• Die Linke: Bodo Ramelow

Der Bundesrat entsendet folgende Mitglieder:

• Baden-Württemberg: Ministerpräsident Günther H. Oettinger
• Bayern: Ministerpräsident Edmund Stoiber
• Berlin: Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit
• Brandenburg: Ministerpräsident Matthias Platzeck
• Bremen: Bürgermeister Jens Böhrnsen
• Hamburg: Erster Bürgermeister Ole von Beust
• Hessen: Ministerpräsident Roland Koch
• Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsident Harald Ringstorff
• Niedersachsen: Ministerpräsident Christian Wulff
• Nordrhein-Westfalen: Ministerpräsident Jürgen Rüttgers
• Rheinland-Pfalz: Finanzminister Ingolf Deubel
• Saarland: Ministerpräsident Peter Müller
• Sachsen: Ministerpräsident Georg Milbradt
• Sachsen-Anhalt: Ministerpräsident Wolfgang Böhmer
• Schleswig-Holstein: Ministerpräsident Peter Harry Carstensen
• Thüringen: Ministerpräsident Dieter Althaus

(Quelle: Deutscher Bundestag, 06. März 2007)

 

Föderalismusreform I
 

16./17.10.2003
Einsetzung der Kommission zur Modernisierung der Bundesstaatlichen Ordnung durch Bundestag und Bundesrat. Stimmberechtigte Mitglieder sind neben den 16 Ministerpräsidenten weitere 16 Abgeordnete des Bundestages.

07.11.2003
Den Vorsitz der Föderalismuskommission übernehmen Edmund Stoiber (CSU), Ministerpräsident Bayerns, und Franz Müntefering, der damalige Fraktionschef der SPD.

11. bis 12.2004
Die Föderalismuskommission läutet die Endrunde ihrer Beratungen ein: Nach gut einem Jahr intensiver Verhandlungen kommen Spitzenvertreter der Bundes- und der Landesebene wiederholt zu so genannten erweiterte Obleute Runden zusammen, um die angestrebte Reform auf den Weg zu bringen.

13.12.2004
Die Vorsitzenden der Kommission legen einen ersten Entwurf für die Föderalismusreform vor; Streitpunkte wie Umweltrahmenrecht und Hochschulrecht bleiben allerdings ausgeklammert.

17.12.2004
Die Kontroverse in Sachen Kompetenzverteilung in der Bildungs- und Hochschulpolitik lässt das Gesamtvorhaben scheitern. Ohne den Beschluss entsprechender Empfehlungen stellt die Föderalismuskommission ihre Bemühungen ein.

17.03.2005
Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Vizekanzler Joschka Fischer (DIE GRÜNEN) kommen bei dem im Bundeskanzleramt stattfindenden Jobgipfel in Abstimmung mit Edmund Stoiber und der Fraktionsvorsitzenden der CDU, Angela Merkel, darin überein, die Anstrengungen um die Föderalismusreform wieder aufzunehmen.

22.05.2005
Die Bekanntgabe vorgezogener Bundestagswahlen lässt das Reformvorhaben zunächst stagnieren.

07.11.2005
Im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD wird die Bemühung zur Neuregelung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern festgelegt. Demzufolge soll die Bildungsplanung in Zukunft Ländersache werden.

18.11.2005
Das Bestreben um eine Föderalismusreform wird im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD manifestiert. Neben den Kompetenzen sollen demnach in einem zweiten Reformvorhaben auch die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern neu geordnet werden.

16.02.2006
Die Diskussion zwischen Bund und Ländern um Details der Reform lässt die Frage nach dem Übergang von bisherigem und neuem Recht weiterhin offen.

06.03.2006
Nach den Sondersitzungen von Bundeskabinett, Ministerpräsidentenkonferenz und Koalitionsfraktion sprechen sich 15 der Landesvorsitzenden für die Reformvorschläge aus. Von Union und SPD wird das Reformvorhaben anschließend in den Bundestag eingebracht.

10.03.2006
Bundestag und Bundesrat nehmen das Gesetzgebungsverfahren zur Föderalismusreform auf.

15.05.2006
Die Anhörungen zu den Gesetzesvorschlägen in Bundesrat und Bundestag starten. Über einhundert Sachverständige legen bis Anfang Juni ihre Ansichten zur geplanten Reform dar. Dabei wird das Finanzhilfen des Bundes im Bildungsbereich ausschließende Kooperationsverbot zu einem wesentlichen Streitpunkt.

18.06.2006
Auf einen Kompromiss beim Kooperationsverbot der Hochschulen verständigt sich die Koalition bei einem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, nachdem die SPD diesbezüglich heftige Kritik geübt hatte. Nach weiteren Beratungen wird am 26.06.2006 eine Einigung erzielt, indem der Bund künftig zwar Projekte im Bereich Wissenschaft und Forschung initiieren darf, sich diese aber von den Ländern genehmigen lassen muss.

27.06.2006
Die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit der Koalition wird bei Probeabstimmungen im Bundestag nur äußerst knapp erreicht. Der Beschluss der Föderalismusreform ist damit erneut in Gefahr. Die Oppositionsfraktionen sprechen sich gegen die Änderungspläne aus.

28.06.2006
Neun letzte, vom Rechtsausschuss des Bundestages aufgenommene Änderungen komplettieren das Kompromisspaket. So bleibt unter anderem das Notariatswesen in Bundeshand.

30.06.2006
Mit der notwendigen Mehrheit beschließt der Bundestag die Föderalismusreform: 428 Stimmberechtigte sprechen sich für das Reformvorhaben aus, 162 dagegen. Es gibt drei Stimmenthaltungen.

07.07.2006
Auch die zweite Länderkammer, der Bundesrat, verabschiedet mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern. Infolge dessen kann die größte Verfassungsänderung seit 1949 nach zweieinhalbjähriger Diskussion wie geplant Anfang 2007 in Kraft treten. Zwei Dutzend Grundgesetzartikel und zahlreiche Gesetze müssen dafür nun geändert werden.

 





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Dr. Robin Mishra wird mit dem „Roman-Herzog-Medienpreis 2008/2009“ ausgezeichnet!

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"Wenn die Förderalismus-Reform scheitert, dann daran, dass keiner der Beteiligten den Mut aufbringt,
über den Schatten seiner Besitzstände zu springen."
Roman Herzog