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Föderalismusreform:
Die wichtigsten Änderungen für Bund und Länder
 

Die größte Verfassungsänderung seit 1949 bedingt die Änderung von zwei Dutzend Artikeln des Grundgesetzes sowie einer Vielzahl weiterer Gesetze. Eine schnellere Gesetzgebung des Bundes und mehr Transparenz für die Bürger waren dabei die Hauptziele der am 7. Juli 2006 vom Bundesrat beschlossenen Reform.
 
Bund Länder

Zustimmungspflicht/Abweichungsrecht

Zustimmungspflicht: Die Rechte des Bundestages werden gestärkt. Gesetze können schneller erlassen werden, da bestimmte Bundesgesetze nicht mehr der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen.

Abweichungsrecht: Auch die Landtage erhalten mehr alleinige gesetzliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Festlegung, dass die Länder von den Vorgaben des Bundes abweichen dürfen, erhöht deren Autonomie in vielerlei Hinsicht.

Bildung

Hochschulen: Die Rahmenkompetenz für Hochschulen und Universitäten liegt nun nicht mehr beim Bund. Allerdings erhält der Bund neue Kompetenzen bei der Regelung von Hochschulabschlüssen und Hochschulzugang. Daneben erlaubt es die Änderung des Artikels 91b GG dem Bund erstmals, neben der Hochschulforschung auch Sonderprogramme (z.B. zur Schaffung
neuer Studienplätze) zu finanzieren.

Hochschulen: Die Länder dürfen aufgrund der Abschaffung der Rahmenkompetenz des Bundes den Bereich der Hochschulen nun größtenteils eigenständig regeln und
darüber hinaus durch eigene Gesetze von den Vorgaben des Bundes abweichen.

Schulen: Die Schulpolitik liegt nunmehr
allein in Länderhand. Das Kooperationsverbot schließt auch Sonderprogramme des Bundes, wie etwa das Ganztagsschulprogramm,
künftig aus.

Neue Kompetenzen

Das Melde- und Ausweiswesen, der
Schutz des Kulturgutes gegen
Abwanderung ins Ausland, das
Kriegsfolgenrecht und das Waffen- und Sprengstoffrecht liegen künftig in
Bundeshand. Auch für das Notarwesen und die Kernenergie wird der Bund allein zuständig sein. Zudem bekommt der Bund neue Zuständigkeiten für das
Bundeskriminalamt.

Beim Dienstrecht, bei der Besoldung und Versorgung der Landes- und
Kommunalbeamten sowie beim Strafvollzug, beim Heimrecht, Demonstrations-, Ladenschluss- und Gaststättenrecht ebenso wie beim Presserecht erhalten die Länder neue Kompetenzen.

Kommunen

Der Bund ist nicht mehr berechtigt, den
Kommunen durch Bundesgesetze
Aufgaben oder Kosten zu übertragen.

Nicht mehr die Kommunen, sondern die
Länder allein haben zukünftig die
Finanzierung der Wohnraumförderung und der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zu tragen.

Umwelt

Der Bund erhält direkte Kompetenzen für den Naturschutz, die Landschaftspflege sowie für den Wasserhaushalt. Damit wird erstmals die Schaffung eines Umweltgesetzbuches ermöglicht.

Laut Abweichungsrecht behalten die Länder die Möglichkeit, von Bundesregelungen abzuweichen.

Haushaltsdisziplin

In einem neuen Grundgesetz werden Bund und Länder von nun an zur Sparsamkeit verpflichtet. Etwaige Sanktionszahlungen an die Europäische Union tragen demnach der Bund zu 65 und die Länder zu 35 Prozent.

Hauptstadt

Die Hauptstadtfunktion Berlins und die gesamtstaatliche Repräsentation in Berlin werden als Bundesaufgaben festgeschrieben.

Europa

Die Rechte der Länder auf Europäischer Ebene werden beschränkt. Nur bei
Verhandlungen über schulische Bildung, Kultur und Rundfunk können die Länder künftig als Vertreter Deutschlands agieren.

Finanzbeziehungen

Über eine Neuregelung ihrer Finanzbeziehungen haben sich Bund und Länder bisher nicht einigen können. Dieses umstrittene und komplexe Thema soll in einem nächsten Reformschritt, der Föderalismusreform II, ab Herbst 2006 auf den Weg gebracht werden.

 




Presseservice

Dr. Robin Mishra wird mit dem „Roman-Herzog-Medienpreis 2008/2009“ ausgezeichnet!

Mehr Rechte für Bundestag und Bundesrat
-Vorbild Österreich-


Die Reform des Föderalismus konsequent vorantreiben!

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"Wenn die Förderalismus-Reform scheitert, dann daran, dass keiner der Beteiligten den Mut aufbringt,
über den Schatten seiner Besitzstände zu springen."
Roman Herzog